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   OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart)   

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https://dejure.org/2010,2975
OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,2975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,2975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 11 U 36/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,2975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 19, 20 GWB
    Domainregistrierung durch die DENIC (hier: einstelliger Second-Level-Domains) ab Stichtag nach "first come, first serve”-Prinzip ist nicht kartellrechtswidrig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 GWB, § 20 GWB
    Registrierung einer einstelligen Domain

  • JurPC

    Registrierung einer einstelligen Second-Level-Domain

  • aufrecht.de

    Domainvergabe der DENIC nach Prioritätsprinzip rechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Registrierung einer einstelligen Domain durch die Denic eG

  • kanzlei.biz

    Vergabe einstelliger Domains

  • info-it-recht.de

    Ablehnung Domainregistrierungsanträge durch die DENIC

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19; GWB § 20
    Ablehnung der Registrierung einer einstelligen Domain durch die Denic eG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Registrierung einer einstelligen Domain

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    DENIC kann Zeitpunkt für Vergabe von ein- und zweistelligen Domains festlegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Kartellrechtsverstoß bei Bestimmung eines festen Datums zur Domain-Vergabe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitliche Begrenzung der DENIC zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    X.de - Kläger zieht gegen DENIC eG den Kürzeren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 694
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Eine Verpflichtung der Beklagten, eine Karenzzeit einzuführen und zunächst vorrangige Ansprüche zu bedienen, besteht aus kartellrechtlicher Sicht nicht, zumal die Beklagte allenfalls eine eingeschränkte Prüfungspflicht trifft und die Registrierung von Domains nicht mit der vorgeschalteten Prüfung kennzeichenrechtlicher Ansprüche belastet werden kann ( BGH, Urteil v. 17.5.2001, I ZR 251/99, Ambiente.de. zit. nach juris).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Denn auch der Norm-Adressat des § 20 Abs. 1 und 2 GWB kann sein unternehmerisches Verhalten so ausgestalten, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält, wobei allerdings willkürliches Verhalten nicht privilegiert sein darf (Senat a.a.O.; BGH GRUR 2003, 893 - Füllertransport).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007, Az.: 11 U 24/06 Kart; Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 Kart bei juris).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Die Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Antrag, für ein noch einzulegendes Rechtsmittel PKH zu bewilligen, den Eintritt der Rechtskraft nicht hindert (BGHZ 100, 203).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007, Az.: 11 U 24/06 Kart; Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 Kart bei juris).
  • LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 6 O 671/08

    Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-06 O 671/08, die Beklagte zu verurteilen, die Internet-Domain "x.de" auf den Kläger zu registrieren und den Kläger von seinen für die Abmahnung der Beklagten durch die Unterfertigten gemäß Schreiben vom 20.10.2008 entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von netto 2.994,40 EUR zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2008 freizustellen.
  • LG München I, 10.02.2010 - 37 O 19801/09

    Bayerischer Rundfunk unterliegt DENIC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Auch das Landgericht München I geht in dem von der Beklagten als Anlage BE 4 vorgelegten Urteil vom 10.2.2010 (Az.: 37 O 19801/09) davon aus, dass die Beklagte weiterhin Normadressatin im Sinne des § 20 GWB ist, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).

    Die Entscheidung der Verfügungsbeklagten, zu einem bestimmten Stichtag Registrierungsanträge für ein- und zweistellige Domains nach dem Prioritätsprinzip "First come, first served" zuzulassen, stellt eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein (vgl. Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris).

    Die Überlegung, einen möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreit durch freiwillige Registrierung zu beenden, stellt eine sachliche Rechtfertigung dar, die Domain noch vor dem Startschuss zu registrieren (Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris; ebenso Landgericht München I, Urteil vom 10.2.2010 - 37 O 19801/09, Anlage AG 34).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).

    Die Entscheidung der Verfügungsbeklagten, zu einem bestimmten Stichtag Registrierungsanträge für ein- und zweistellige Domains nach dem Prioritätsprinzip "First come, first served" zuzulassen, stellt eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein (vgl. Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris).

    Die Überlegung, einen möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreit durch freiwillige Registrierung zu beenden, stellt eine sachliche Rechtfertigung dar, die Domain noch vor dem Startschuss zu registrieren (Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris; ebenso Landgericht München I, Urteil vom 10.2.2010 - 37 O 19801/09, Anlage AG 34).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 11 U 26/10

    Einstweilige Verfügung: Pflicht zur Weiterverfolgung der Hauptsache nach

    Mit Beschlussverfügung vom 21.10.2009 hat das Landgericht der Aufhebungsklägerin untersagt, die Domains "e.de", "f.de", "g.de", "x.de",y.de", "z.de" bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren (GA 109).

    Am 27.11.2009 hat der Aufhebungsbeklagte Prozesskostenhilfe für das ihm aufgegebene Hauptsacheverfahren beantragt und zur Begründung der Erfolgsaussicht auf seine Stellungnahmen in dem Berufungsverfahren 11 U 36/09 Bezug genommen (2-6 O 583 /09, GA 1).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09

    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain

    Der Senat hat hierzu in einem Urteil vom 18.5.2010, Az.: 11 U 36/09 (Kart) ausgeführt:.
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