Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 BNotO
Notarhaftung: Verletzung von Treuhandanweisungen bei einem drittfinanzierten Grundstückskaufvertrag - Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 19, 23; BurkG §§ 54a ff
Sorgfaltspflicht des Notars hinsichtlich empfangener Gelder bei Ablehnung des vom überweisenden gestellten Treuhandauftrags
- Judicialis
BNotO § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19
Zur Haftung des Notars bei der Verletzung von Treuhandanweisungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Konkludente Annahme eines Treuhandauftrages durch Umbuchung eines eingegangenen Geldbetrages auf ein Notaranderkonto; Vorvertragliche Sorgfaltspflichten eines Notars auch bei Nichtannahme eines Verwahrungsvertrages; Treuhandvertrag als Vertrag mit einseitigen Weisungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.10.2007 - 17 O 37/07
- OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Da ein Notar Treuhandweisungen immer peinlich genau zu befolgen hat (BGH MDR 2003, 987), kommt es an sich nicht darauf an, ob dem Beklagten Löschungsbewilligungen vorlagen.Denn mit dem Begriff der Sicherstellung ist beim Treuhandauftrag, sofern besondere Absprachen fehlen, gemeint, dass für die Eintragung des Rechts oder der Rechtsänderung nur noch das pflichtgemäße Handeln des Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist (BGH NJW-RR 2003, 1434; MDR 2003, 987).
- BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98
Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Liegen beispielsweise bei einem drittfinanzierten Grundstückskaufvertrag hinsichtlich zu verwahrender Darlehensvaluta Weisungen sowohl von den Kaufvertragsparteien als auch der finanzierenden Bank vor, so bedarf es der Klärung, ob es sich bei den Weisungen der Bank um ein einseitiges, dem Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien und dem Notar vorgeschaltetes Treuhandverhältnis handelt, oder ob das Kreditinstitut in das mehrseitige Treuhandverhältnis mit den Vertragsparteien eintritt (instruktiv BGH NJW 2002, 1346). - BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98
Haftung des Anwaltsnotars; Begriff des unerlaubten Bankgeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Wenn nach den objektiven Umständen, insbesondere nach der Art der Tätigkeit, eine Aufgabe zu erfüllen ist, die in den Bereich notarieller Amtstätigkeit fällt, bestehen Zweifel an notariellem Handeln nicht (BGH NJW-RR 2001, 1639, 1640). - OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Notarhaftung: Gleichzeitiger Treuhandauftrag zusammen mit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Wenn die überweisende Bank auf dem Überweisungsträger Treuhandweisungen erteile oder dort die spätere Erteilung solcher Weisungen ankündige, könne bereits mit Eingang des Geldes zwischen der finanzierenden Bank und dem die Darlehensvaluta annehmenden Notar ein Treuhandverhältnis zustande kommen, das den Treuhandweisungen aus dem Kaufvertrag vorgeschaltet sei (Urteil des Senats vom 07.12.2005, 4 U 93/04).
- OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand
- Das durch die (Mit-)Veranlassung der Überweisung auf das Treuhandkonto seitens der Klägerin Ziff. 1 konkludent unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages hat der Beklagte konkludent dadurch angenommen, dass er nicht unverzüglich zurücküberwiesen oder sonst seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht, sondern ab dem 16. Juli 2013 durch Auszahlungen über das Treugut verfügt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2008 - 4 U 229/07, Rn. 16). - LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09
Haftung des Rechtsanwalts für vorvertragliche Sorgfaltspflichtverletzung
Diese Pflicht hat der Beklagte fahrlässig verletzt ( so erkannt für Notar durch: OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008 - 4 U 229/07 - ). - OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15
Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt …
- Das durch die (Mit-)Veranlassung der Überweisung auf das Treuhandkonto seitens der Klägerin Ziff. 1 konkludent unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages hat der Beklagte konkludent dadurch angenommen, dass er nicht unverzüglich zurücküberwiesen oder sonst seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht, sondern ab dem 16. Juli 2013 durch Auszahlungen über das Treugut verfügt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2008 - 4 U 229/07, Rn. 16). - OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 22/10
Notarrecht: Aufwendungsersatzanspruch nach § 19a II 4 BNotO
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Versicherungsleistung gegen die Beklagte zu 2) aus der Vertrauensschadensversicherung wegen des Versicherungsfalls des Notars N gemäß dessen Haftpflicht aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2007 (2-17 O 37/07) in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.6.2008 (4 U 229/07) treuhänderisch für die Klägerin einzuziehen und an die Klägerin auszukehren.