Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11736
OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07 (https://dejure.org/2008,11736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2008 - 4 U 229/07 (https://dejure.org/2008,11736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 4 U 229/07 (https://dejure.org/2008,11736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 BNotO
    Notarhaftung: Verletzung von Treuhandanweisungen bei einem drittfinanzierten Grundstückskaufvertrag

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 19, 23; BurkG §§ 54a ff
    Sorgfaltspflicht des Notars hinsichtlich empfangener Gelder bei Ablehnung des vom überweisenden gestellten Treuhandauftrags

  • Judicialis

    BNotO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19
    Zur Haftung des Notars bei der Verletzung von Treuhandanweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkludente Annahme eines Treuhandauftrages durch Umbuchung eines eingegangenen Geldbetrages auf ein Notaranderkonto; Vorvertragliche Sorgfaltspflichten eines Notars auch bei Nichtannahme eines Verwahrungsvertrages; Treuhandvertrag als Vertrag mit einseitigen Weisungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02

    Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
    Da ein Notar Treuhandweisungen immer peinlich genau zu befolgen hat (BGH MDR 2003, 987), kommt es an sich nicht darauf an, ob dem Beklagten Löschungsbewilligungen vorlagen.

    Denn mit dem Begriff der Sicherstellung ist beim Treuhandauftrag, sofern besondere Absprachen fehlen, gemeint, dass für die Eintragung des Rechts oder der Rechtsänderung nur noch das pflichtgemäße Handeln des Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist (BGH NJW-RR 2003, 1434; MDR 2003, 987).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98

    Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
    Liegen beispielsweise bei einem drittfinanzierten Grundstückskaufvertrag hinsichtlich zu verwahrender Darlehensvaluta Weisungen sowohl von den Kaufvertragsparteien als auch der finanzierenden Bank vor, so bedarf es der Klärung, ob es sich bei den Weisungen der Bank um ein einseitiges, dem Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien und dem Notar vorgeschaltetes Treuhandverhältnis handelt, oder ob das Kreditinstitut in das mehrseitige Treuhandverhältnis mit den Vertragsparteien eintritt (instruktiv BGH NJW 2002, 1346).
  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98

    Haftung des Anwaltsnotars; Begriff des unerlaubten Bankgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
    Wenn nach den objektiven Umständen, insbesondere nach der Art der Tätigkeit, eine Aufgabe zu erfüllen ist, die in den Bereich notarieller Amtstätigkeit fällt, bestehen Zweifel an notariellem Handeln nicht (BGH NJW-RR 2001, 1639, 1640).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04

    Notarhaftung: Gleichzeitiger Treuhandauftrag zusammen mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
    Wenn die überweisende Bank auf dem Überweisungsträger Treuhandweisungen erteile oder dort die spätere Erteilung solcher Weisungen ankündige, könne bereits mit Eingang des Geldes zwischen der finanzierenden Bank und dem die Darlehensvaluta annehmenden Notar ein Treuhandverhältnis zustande kommen, das den Treuhandweisungen aus dem Kaufvertrag vorgeschaltet sei (Urteil des Senats vom 07.12.2005, 4 U 93/04).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand

    - Das durch die (Mit-)Veranlassung der Überweisung auf das Treuhandkonto seitens der Klägerin Ziff. 1 konkludent unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages hat der Beklagte konkludent dadurch angenommen, dass er nicht unverzüglich zurücküberwiesen oder sonst seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht, sondern ab dem 16. Juli 2013 durch Auszahlungen über das Treugut verfügt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2008 - 4 U 229/07, Rn. 16).
  • LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09

    Haftung des Rechtsanwalts für vorvertragliche Sorgfaltspflichtverletzung

    Diese Pflicht hat der Beklagte fahrlässig verletzt ( so erkannt für Notar durch: OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008 - 4 U 229/07 - ).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

    - Das durch die (Mit-)Veranlassung der Überweisung auf das Treuhandkonto seitens der Klägerin Ziff. 1 konkludent unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages hat der Beklagte konkludent dadurch angenommen, dass er nicht unverzüglich zurücküberwiesen oder sonst seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht, sondern ab dem 16. Juli 2013 durch Auszahlungen über das Treugut verfügt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2008 - 4 U 229/07, Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 22/10

    Notarrecht: Aufwendungsersatzanspruch nach § 19a II 4 BNotO

    Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Versicherungsleistung gegen die Beklagte zu 2) aus der Vertrauensschadensversicherung wegen des Versicherungsfalls des Notars N gemäß dessen Haftpflicht aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2007 (2-17 O 37/07) in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.6.2008 (4 U 229/07) treuhänderisch für die Klägerin einzuziehen und an die Klägerin auszukehren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht