Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 3. Abschnitt - Die Amtstätigkeit (§§ 20 - 24) |
Die Notare sind auch zuständig, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, die ihnen von den Beteiligten übergeben sind, zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte zu übernehmen; die §§ 57 bis 62 des Beurkundungsgesetzes bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 01.06.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 09.06.2017 | Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 01.06.2017 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 23 BNotO
312 Entscheidungen zu § 23 BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 02.08.2023 - VII ZB 28/20
Abwicklung einer Kaufpreiszahlung über Notaranderkonto; Pflichten des Notars
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23
Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche ...
- BGH, 26.02.2025 - IV ZB 37/24
Unerkannt geschäftsunfähig: Notarkosten sind zu zahlen
- OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01
Amtspflichtverletzung eines Notars im Rahmen einer Treuhandauflage; Verletzung ...
- OLG Jena, 28.04.2010 - 8 U 478/09
Notarhaftung: Begründung eines Verwahrungsvertrages durch Einzahlung auf einem ...
- BGH, 16.02.2017 - V ZB 181/15
Notaranderkonto: Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises bei ...
- KG, 04.11.2014 - 9 U 227/13
Amtshaftung des Notars: Organisationsverschulden bei Abhandenkommen von ...
- KG, 07.05.2013 - 9 U 189/12
Notarhaftung: Abwicklung eines Bauträgervertrags über ein Notaranderkonto; ...
- BGH, 09.06.2016 - V ZB 37/15
Zwangsvollstreckung: Erstreckung der Pfändung des Kaufpreisanspruchs auf den ...
- OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
Begründung eines Treuhandverhältnisses - Verletzung eines konkludent ...
Querverweise
Auf § 23 BNotO verweisen folgende Vorschriften:
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Verwahrung
- § 59a (Verwahrungsverzeichnis)
Redaktionelle Querverweise zu § 23 BNotO:
- § 54e