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   OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 24 U 21/07   

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https://dejure.org/2007,20439
OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 24 U 21/07 (https://dejure.org/2007,20439)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2007 - 24 U 21/07 (https://dejure.org/2007,20439)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 24 U 21/07 (https://dejure.org/2007,20439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 667 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Rechtsanwaltspflichten hinsichtlich der Verwendung einer von Dritten gestellten Kaution für einen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten

  • Judicialis

    BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667
    Rechte eines Rechtsanwalts an einem einem Mandanten von Dritten zum Zwecke der Stellung einer Kaution zur Verfügung gestellten Geldbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechte eines Rechtsanwalts an dem einem Mandanten von Dritten zum Zwecke der Stellung einer Kaution zur Verfügung gestellten Geldbetrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 24 U 21/07
    Denn der Anwalt darf widerstreitende Interessen nicht vertreten; da sich aber in der Verwendung eingezahlten Geldes ein Interessenwiderstreit zwischen Mandanten und Einzahler ergeben kann, werden alle Beteiligten regelmäßig davon ausgehen müssen, dass der Anwalt im Zweifel allein die Interessen des Mandanten wahrnehmen wird (BGH WM 2004, 1825; 2007, 135).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 108/03

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem Geldgeber und einem Rechtsanwalt zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 24 U 21/07
    Denn der Anwalt darf widerstreitende Interessen nicht vertreten; da sich aber in der Verwendung eingezahlten Geldes ein Interessenwiderstreit zwischen Mandanten und Einzahler ergeben kann, werden alle Beteiligten regelmäßig davon ausgehen müssen, dass der Anwalt im Zweifel allein die Interessen des Mandanten wahrnehmen wird (BGH WM 2004, 1825; 2007, 135).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 24 U 21/07
    bb) Allerdings kann sich unter besonderen Umständen etwas anderes ergeben, unter Umständen nämlich, die - in Abweichung von der Regel - den Schluss darauf begründen, der Anwalt habe doch eigenständige (Treuhand-) Verpflichtungen auch und gerade gegenüber dem Einzahler übernommen (BGH a. a. O.; vgl. auch NJW-RR 1988, 1299).
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