Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59157
OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16 (https://dejure.org/2017,59157)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2017 - 9 U 72/16 (https://dejure.org/2017,59157)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 9 U 72/16 (https://dejure.org/2017,59157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB
    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung der Formulierung "die Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung der Formulierung "die Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB a.F. § 355 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16
    Die von den Klägern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem Aktenzeichen XI ZR 33/08 betrifft eine andere Fallgestaltung.
  • BGH, 07.03.2017 - XI ZR 282/16

    Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung bei mehreren Darlehensnehmern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16
    Vielmehr genügt es den Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung, wenn - wie vorliegend - ein Mitdarlehensnehmer Mitbesitz an einer in Textform erteilten Widerrufsbelehrung erlangt (BGH, Beschluss vom 07.03.2017, XI ZR 282/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.01.2016, 23 U 42/15 , Rn. 25 ff. und vom 02.03.2016, 23 U 102/15 , Rn. 56 - alle juris).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 23 U 42/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16
    Vielmehr genügt es den Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung, wenn - wie vorliegend - ein Mitdarlehensnehmer Mitbesitz an einer in Textform erteilten Widerrufsbelehrung erlangt (BGH, Beschluss vom 07.03.2017, XI ZR 282/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.01.2016, 23 U 42/15 , Rn. 25 ff. und vom 02.03.2016, 23 U 102/15 , Rn. 56 - alle juris).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15

    Wiedergabe des Wortlauts von § 355 II 3 BGB a.F. als ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16
    Entsprechend ist der Kredit darin auch als einheitliches Darlehen bezeichnet und nur einmal von den Darlehensnehmern unterzeichnet, nicht gesondert für jedes Unterkonto (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.2016, 19 U 129/15 ; Rn. 12 f. - juris; Beschluss vom 27.04.2016, 23 U 146/15).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 23 U 102/15

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16
    Vielmehr genügt es den Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung, wenn - wie vorliegend - ein Mitdarlehensnehmer Mitbesitz an einer in Textform erteilten Widerrufsbelehrung erlangt (BGH, Beschluss vom 07.03.2017, XI ZR 282/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.01.2016, 23 U 42/15 , Rn. 25 ff. und vom 02.03.2016, 23 U 102/15 , Rn. 56 - alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht