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OLG Frankfurt, 21.03.2016 - 4 UF 26/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs. 2 1 Nr. 2a GewSchG
Gewaltschutz: Eindringen in befriedetes Besitztum (Hineinlehnen in Balkonbereich) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewaltschutz: Eindringen in befriedetes Besitztum (Hineinlehnen in Balkonbereich)
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
GewSchG 1 II 1 Nr. 2a
Eindringen, befriedetes Besitztum - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewSchG § 1 Abs. 2 1 Nr. 2a
Eindringen; befriedetes Besitztum - rechtsportal.de
GewSchG § 1 Abs. 2 1 Nr. 2a
Begriff des Eindringen in befriedetes Besitztum i.S. von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2a GewSchG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herüberlehnen auf den Nachbarbalkon ist kein Hausfriedensbruch!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mögliches Stalking einer Nachbarin auf ihrem Balkon
Verfahrensgang
- AG Hanau, 19.10.2015 - 62 F 1318/15
- OLG Frankfurt, 21.03.2016 - 4 UF 26/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1228
- MDR 2016, 1136
- NZM 2016, 872
- FamRZ 2016, 1857
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 19.02.1907 - II 890/06
Ist es zum Begriffe des widerrechtlichen Eindringens erforderlich, daß der ganze …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2016 - 4 UF 26/16
Dabei ist es grundsätzlich anerkannt, dass es ausreichend ist, wenn der Täter - etwa indem er einen Fuß in die Wohnungstür setzt oder indem er durch ein Fenster greift - mit einem Teil seines Körpers in einen geschützten Raum eindringt (vgl. RGSt 39, 440).