Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 U 60/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5a Abs 3 Nr 2 UWG
Aufforderung zum Vertragsschluss im Rahmen einer Werbung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Fordert eine Werbung zum Vertragsschluss auf, muss die Identität des Unternehmers genannt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufforderung zum Vertragsschluss im Rahmen einer Werbung
- kanzlei.biz
Pflicht zur Identitätsangabe bei einer Aufforderung zum Kauf in einer Werbeanzeige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5a Abs. 3 Nr. 2
Werbung für eine Kreuzfahrt - Pflicht zur Angabe der unternehmensbezogenen Informationen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Reisevermittler muss Unternehmensdaten in Werbeanzeige angeben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Angabe von wesentlichen Reisemerkmalen und deren Mindestpreis in der Werbung stellt Aufforderung zum Vertragsschluss dar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
- OLG Frankfurt, 18.04.2013 - 6 U 60/13
- OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 U 60/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1301
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.05.2011 - C-122/10
Ving Sverige
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 U 60/13
Hierfür ist es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmann/Vin Sverige AB) erforderlich, dass der Verbraucher in der Werbung hinreichend über die beworbene Leistung und deren Preis informiert wird, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können.
- OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
Begriff der Aufforderung zum Vertragsschluss im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
Einer weiteren Konkretisierung darüber, welchem Standard die Schiffskabinen im Einzelnen entsprechen, bedarf es nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 6 U 60/13, juris Rn. 6; OLG Schleswig…, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 26, 27).Die Telefonnummer sowie die Internet-Adresse, die in der Anzeige mitgeteilt werden, stellen insoweit keine ausreichenden Angaben der Identität eines Unternehmens dar (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, a. a. O., juris Rn. 7).
Im Übrigen bedürfte es eines ausdrücklichen Hinweises des Werbenden, dass detaillierte Angaben zu seiner Identität auf seiner Internet-Seite zu finden seien (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, a. a. O., juris Rn. 7).
- OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen ohne …
Möglich - und damit zumindest auch erforderlich - wäre es indes gewesen, in der Werbeanzeige einen konkreten und ausdrücklichen Hinweis darauf unterzubringen, über welche Informationsquelle (z.B. über das Internet oder über eine Telefonnummer) die erforderlichen Informationen über die Tankstellenbetreiber erhältlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013 - 6 U 60/13 - ). - OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden …
Die Tatsache, dass lediglich ein Eckpreis genannt wird ("ab..."), und dass weitere vertragswesentliche Modalitäten wie etwa der genaue Reisezeitpunkt und die Auswahl der entsprechenden An- und Abreisemodule, die Wahl der gewünschten Kabine oder die Zahl der Reiseteilnehmer offen bleiben, steht der Qualifizierung als "Aufforderung zum Kauf" daher nicht entgegen (OLG München aaO., vgl. auch Senat, Beschl. v. 21.05.2013 - 6 U 60/13; juris).