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   OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05   

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https://dejure.org/2006,5952
OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AMG, § 13 Abs 2 Nr 1 AMG, § 3 Nr 8 MPG, § 6 Abs 1 MPG, § 6 Abs 2 MPG
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis des Apothekers zur Herstellung "arzneimittelähnlicher" Medizinprodukte

  • nomos.de PDF

    UWG § 4 Nr. 11; AMG §§ 4, 13 II Nr. 1, 21; MPG § 3 Nr. 1, 8, § 6
    CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen

  • nomos.de PDF

    AMG §§ 4, 13, 21; MPG §§ 3, 6
    Vertrieb selbst hergestellter arzneimittelähnlicher Produkte

  • Judicialis

    AMG § 4; ; AMG § 13; ; MPG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 4; AMG § 13; MPG § 3
    Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen als Medizinprodukt in Abgrenzung zum Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis eines Apothekers zur Herstellung und zur Abgabe der Spritzen auch ohne CE-Kennzeichnung ; Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen als Medizinprodukte ; Abgrenzung zwischen Arzneimittel und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Diese Sichtweise wird bestätigt durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff des Funktionsarzneimittels (vgl. WRP 06, 736 - Arzneimittelwerbung im Internet).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. a.a.O. - Arzneimittelwerbung im Internet; vorher bereits WRP 2000, 510, 513 - L-Carnitin) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt WRP 05, 863 - HLH Warenvertrieb) spielt der Begriff zwar bei der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln eine zentrale Rolle; insbesondere kann ein Mittel, das "in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat", auch aus der Sicht des Verkehrs kein Arzneimittel sein (vgl. BGH a.a.O. - L-Karnitin, S. 513).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98

    Fertigarzneimittel; Bulkware; im voraus hergestellt; Abpacken auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist, wenn der Apotheker mehrere fertig bezogene Wirkstoffe zu einem gebrauchsfertigen Arzneimittel mischt (vgl. OLG München OLGR 06, 636), kann dahinstehen, da die vom Beklagten hergestellte Injektionslösung mit der Hyaluronsäure nur einen einzigen - fertig bezogenen - Wirkstoff enthält.
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 193/06

    CE-Kennzeichnung

    Das Berufungsgericht hat dem Zahlungsantrag und, soweit die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung begehrt hat, dem ersten Hilfsantrag stattgegeben; die weitergehende Berufung der Klägerin hat es zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. WRP 2007, 216).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.

    Dieses Verständnis ist jedoch die durch die Systematik des Art. 1 Nr. 2 lit. b der Richtlinie 2001/83/EG, die zu einer Abgrenzung zwischen der pharmakologische und der immunologischen oder metabolischen Wirkung zwingt, nicht in Einklang zu bringen (Senat, Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28).

    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28) zu § 3 MPG ist zur Auslegung des Begriffs "pharmakologische Wirkung" deshalb der Auffassung einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission (Wiedergabe bei Groening, Heilmittelwerberecht, § 1 HWG Rd. 182) zu folgen und der Begriff der pharmakologische Wirkung zu definieren als "Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert".

  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07

    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senats entscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, PAROEX 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 4 U 55/08

    Untersagung des Vertriebs eines nicht zugelassenen Arzneimittels

    Insoweit beziehen sich die Klägerinnen auf Urteile des Senats in der Sache 4 U 194/06 und des OLG Frankfurt (WRP 2007, 216 ff.), die unter Bezugnahme auf die MEDDEV Richtlinie eine besondere Art von Wirkung auf den Körper ausreichen ließen.
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).
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