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   OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 17 U 69/02   

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https://dejure.org/2003,8223
OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 17 U 69/02 (https://dejure.org/2003,8223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2003 - 17 U 69/02 (https://dejure.org/2003,8223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 17 U 69/02 (https://dejure.org/2003,8223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 88 InsO
    Insolvenzverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt bei Eingreifen der Rückschlagsperrfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Drittschuldners aus einer Forderungspfändung; Rückschlagsperre des § 88 InsO; Erlangung einer Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 17 U 69/02
    Dies folgt auch aus den einzelnen Darlegungen des BGH in seinem Urteil vom 24.10.1996 (WM 1996, 2250 ff. (2252)).
  • BFH, 12.04.2005 - VII R 7/03

    Entstehung des Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger Forderungen -

    Bei einer Pfändung von künftigen Ansprüchen ist eine Sicherung im Sinne dieser Vorschrift daher erst dann erlangt, wenn die Forderung und damit auch das Pfändungspfandrecht entsteht (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 22. Januar 2003 17 U 69/02, juris Nr. KORE574822003).
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

    § 88 InsO stellt ausschließlich auf die Stellung des Insolvenzantrags ab und verlangt nicht, dass dieser nach Form und Inhalt den in § 14 InsO zwingend vorgeschriebenen Anforderungen entspricht (BayObLG FGPrax 2000, 135 = NZI 2000, 427; BayObLG, NZI 2000, 371; OLG Frankfurt, ZInsO 2003, 283; LG Bonn, ZIP 2004, 1374; Jaeger/Eckhardt, aaO, § 88 Rn. 39; Demharter, GBO, 27. Auflage 2010, Anhang zu § 44 Rn. 66; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand Mai 2010, § 88 Rn. 15; Schmidt/Kuleisa, InsO, 13. Auflage 2009, § 88 Rn. 9; Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage 2010, § 88 Rn. 16; Wimmer/Arp, InsO, 5. Auflage 2009, § 88 Rn. 15; Kirchhof, ZInsO 2001, 1/6).
  • OLG Koblenz, 19.02.2004 - 12 W 36/04

    Voraussetzungen der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs

    Allein mit der Ausbringung der Pfändung von künftigen Ansprüchen des Gemeinschuldners gegen den Drittschuldner tritt noch keine Sicherung ein; diese wird erst mit Entstehen der Forderung wirksam (OLG Frankfurt ZInsO 2003, 283 f.).
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