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   OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10   

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https://dejure.org/2011,73219
OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10 (https://dejure.org/2011,73219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2011 - 12 U 120/10 (https://dejure.org/2011,73219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2011 - 12 U 120/10 (https://dejure.org/2011,73219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Haftung des Steuerberaters: Hinweispflicht auf Berücksichtigung niedriger Grundstücks-Verkehrswerte bei Erbschaftsbesteuerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Steuerberaters: Hinweispflicht auf Berücksichtigung niedriger Grundstücks-Verkehrswerte bei Erbschaftsbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Um das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an rechtlichem Gehör zu gewährleisten, muss in einer Konstellation, in der der Verlauf eine Vieraugengesprächs umstritten ist und der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlung geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, dem Grundsatz der Waffengleichheit zumindest dadurch Genüge getan werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW 1999, 363; 1998, 306; BAG NJW 2009, 1019; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Gericht nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH NJW 1999, 363; NJW 1998, 306; GRUR 1990, 669).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Der Berater muss nicht auf Befolgung seines Rates drängen und den Nachdruck seiner Hinweise steigern, wenn der Mandant sich für seine Vorschläge nicht aufgeschlossen zeigt (BGH NJW-RR 2006, 195; NJW 1996, 2571; 1995, 2842).

    Das berechtigte Anliegen des Auftraggebers, mit seiner Klage nicht durch unerfüllbare Beweisanforderungen zu scheitern, wird bei negativen Tatsachen dadurch gewahrt, dass das Bestreiten des Beraters nur erheblich ist, wenn er konkret darlegt, wie die Betreuung ausgesehen hat, die er erbracht haben will (BGH GuT 2008, 463; NJW 1996, 2571); insoweit trifft den Steuerberater also eine sekundäre Vortragslast.

  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Um das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an rechtlichem Gehör zu gewährleisten, muss in einer Konstellation, in der der Verlauf eine Vieraugengesprächs umstritten ist und der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlung geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, dem Grundsatz der Waffengleichheit zumindest dadurch Genüge getan werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW 1999, 363; 1998, 306; BAG NJW 2009, 1019; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Gericht nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH NJW 1999, 363; NJW 1998, 306; GRUR 1990, 669).

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Um das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an rechtlichem Gehör zu gewährleisten, muss in einer Konstellation, in der der Verlauf eine Vieraugengesprächs umstritten ist und der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlung geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, dem Grundsatz der Waffengleichheit zumindest dadurch Genüge getan werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW 1999, 363; 1998, 306; BAG NJW 2009, 1019; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Gericht nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH NJW 1999, 363; NJW 1998, 306; GRUR 1990, 669).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Um das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an rechtlichem Gehör zu gewährleisten, muss in einer Konstellation, in der der Verlauf eine Vieraugengesprächs umstritten ist und der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlung geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, dem Grundsatz der Waffengleichheit zumindest dadurch Genüge getan werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW 1999, 363; 1998, 306; BAG NJW 2009, 1019; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167).
  • BGH, 20.12.2001 - V ZR 260/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    27 Zwar bindet die Gebührenbestimmung nach § 11 StBGebVO als Leistungsbestimmung i.S.d. § 315 BGB ihrer nicht lediglich rechtsfeststellenden, sondern rechtsgestaltenden Wirkung wegen den Erklärenden - den Steuerberater - grundsätzlich abschließend und - damit - unwiderruflich (BGH NJW 1966, 539; vgl. auch BGH NJW 2002, 1424; BAGE 35, 141).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 205/01

    Umfang der Beratungspflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Der Berater muss nicht auf Befolgung seines Rates drängen und den Nachdruck seiner Hinweise steigern, wenn der Mandant sich für seine Vorschläge nicht aufgeschlossen zeigt (BGH NJW-RR 2006, 195; NJW 1996, 2571; 1995, 2842).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 130/94

    Pflichten des Steuerberaters zur Überwachung einer Maßnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Der Berater muss nicht auf Befolgung seines Rates drängen und den Nachdruck seiner Hinweise steigern, wenn der Mandant sich für seine Vorschläge nicht aufgeschlossen zeigt (BGH NJW-RR 2006, 195; NJW 1996, 2571; 1995, 2842).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Beratungsverschulden eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
    Das berechtigte Anliegen des Auftraggebers, mit seiner Klage nicht durch unerfüllbare Beweisanforderungen zu scheitern, wird bei negativen Tatsachen dadurch gewahrt, dass das Bestreiten des Beraters nur erheblich ist, wenn er konkret darlegt, wie die Betreuung ausgesehen hat, die er erbracht haben will (BGH GuT 2008, 463; NJW 1996, 2571); insoweit trifft den Steuerberater also eine sekundäre Vortragslast.
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63

    Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens

  • BGH, 13.07.1982 - VI ZB 5/82

    Berufungsbegründung - Inhaltsanforderungen

  • OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96
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