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OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 UWG, § 4 Nr 7 UWG
Gerichtliche Überprüfbarkeit herabsetzender Äußerungen in Anwaltsschriftsätzen über den gegnerischen Anwalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfbarkeit herabsetzender Äußerungen in Anwaltsschriftsätzen über den gegnerischen Anwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.08.2011 - 3 O 161/11
- OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09
Coaching-Newsletter
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
Dies ist im Rahmen der bei § 4 Nr. 7 UWG vorzunehmenden Interessenabwägung regelmäßig unlauter (vgl. BGH GRUR 2012, 74, Tz. 37 - Coaching-Newsletter). - BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
Die Durchsetzung individueller Ansprüche auf Ehrenschutz ist ausnahmsweise dann möglich, wenn ein Bezug der Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, wenn diese Äußerungen auf der Hand liegend falsch sind oder wenn sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen (BGH MDR 2008, 332, 333 - bei juris Tz. 17). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
Danach sind bei der Ausführung von Parteirechten innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch ehrverletzende Äußerungen als Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) grundsätzlich privilegiert und von einer zivilrechtlichen Verfolgung durch Ehrenschutzklage ausgeschlossen (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1251, 1253;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 10, Rn 31 m. w. N.). - OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
Ein solcher Vorwurf hat mit sachlicher Auseinandersetzung und der Wahrung von Parteirechten nichts mehr zu tun (vgl. dazu OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103).
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
Unzulässige Schmähkritik sowie unlautere Herabsetzung eines anderen Anwalts in …
Wie der Senat schon in der Eilentscheidung vom 23.2.2012 (6 U 173/11) dargelegt hat, kommt es dafür allein darauf an, ob es dem Beklagten bei seiner Kritik am Kläger (objektiv) ausschließlich darum ging, die Interessen seiner Mandanten zu verfolgen, und der Angriff auf den Kläger daher nur einen Reflex darstellte, oder ob es ihm auch darum ging, seine Position als Verbraucherschutzanwalt zu Lasten des Klägers zu verbessern.