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   OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03   

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https://dejure.org/2005,8014
OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03 (https://dejure.org/2005,8014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2005 - 22 U 196/03 (https://dejure.org/2005,8014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2005 - 22 U 196/03 (https://dejure.org/2005,8014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 661a BGB
    Haftung aus Gewinnzusage: Begriff des "Versenders"; Haftung eines eine Mehrwertdienste-Telefonnummer vermietenden Unternehmens aus Beteiligung an dem betrügerischen Vorgehen eines wirtschaftlich verflochtenen, ausländischen Versandhandelsunternehmen

  • Judicialis

    BGB § 661 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a
    Begriff des Versenders im Sinne des § 661a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer klageweisen Verfolgung des Gewinnanspruchs; Begründung der Verpflichtung für einen Unternehmer, einem Verbraucher einen Preis zu zahlen, durch die Versendung zweideutiger Schreiben ; Vorliegen einer Gewinnzusage i. S. d. § 661a BGB; Auslegung des Begriffs ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1366
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03
    Auch wenn die von ihm vorgenommene Auslegung des Begriffs des Versenders, die schon bewusst geleistete Hilfsdienste zur Durchführung des Gewinnspiels in eigenem wirtschaftlichem Interesse, wie etwa die Vermietung eines Telefonanschlusses zu dessen Durchführung, genügen lässt, zu weit geht (vgl. zum Begriff des Versenders z. B. BGH NJW 2004, Seite 3555 sowie Urteil vom 7. Oktober 2004 Az.: III ZR 158/04), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03
    Hat die Beklagte zu 2) danach aber in Abstimmung mit der Beklagten zu 1) den wesentlichen Beitrag bei der Versendung der Gewinnzusage unter dem Namen E ... geleistet, so haftet sie dem Kläger auch selbst unmittelbar für deren Erfüllung (vgl. Urteil des BGH vom 9. Dezember 2004, Az.: III ZR 112/04).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03
    Entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin kommt es gerade nicht darauf an, wie der Kläger als Rechtsanwalt die Zusage tatsächlich verstanden hat (vgl. z. B. BGH NJW 2004, Seite 1652).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05

    Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf

    Selbst wenn ein Verbraucher die Verbindung erkannt hätte, würde er hieraus aber ersichtlich nicht den Schluss ziehen können, die Antragsgegnerin zu 2) sei Versprechende der Gewinnzusage (so auch OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.03.2005, Az.: 22 U 196/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders

    Selbst wenn ein Verbraucher die Verbindung erkannt hätte, würde er hieraus aber ersichtlich nicht den Schluss ziehen können, die Antragsgegnerin zu 2) sei Versprechende der Gewinnzusage (so auch OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.03.2005, Az.: 22 U 196/03).
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