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   OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02   

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https://dejure.org/2004,27254
OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02 (https://dejure.org/2004,27254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2004 - 24 U 166/02 (https://dejure.org/2004,27254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2004 - 24 U 166/02 (https://dejure.org/2004,27254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 89a Abs 2 HGB, § 89b HGB
    Kfz-Vertragshändler: Vertragshändlerausgleich und Schadensersatz nach Kündigung; Berechnung von Stammkundenumsätzen; Darlegungs- und Beweislast für auf werbende Tätigkeit entfallende Provisionsanteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Kfz-Vertragshändler: Vertragshändlerausgleich und Schadensersatz nach Kündigung; Berechnung von Stammkundenumsätzen; Darlegungs- und Beweislast für auf werbende Tätigkeit entfallende Provisionsanteile)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VH, Kfz-VH, Vertragshändlerausgleich und Schadensersatz nach Kündigung, Berechnung von Stammkundenumsätzen, Darlegungs- und Beweislast für auf werbende Tätigkeit entfallende Provisionsanteile

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    35 Als Stammkunden sind nach gefestigter Rechtsprechung Mehrfachkunden anzusehen, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes, in dem nach den Gegebenheiten des betroffenen Geschäftszweiges üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Vertragshändler abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (BGHZ 135, 14; WM 1998, 725).

    Dieser Beitrag der Beklagten entspricht der "Sogwirkung der Marke" (BGH ZIP 1996, 1294; NJW 1997, 1503).

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    c) Von dem Rohertrag ist der Anteil der "Provisionen" abzuziehen, den der Vertragshändler für vermittlungsfremde - verwaltende - Tätigkeiten erhält; Ausgleich ist nämlich nur für den Verlust solcher "Provisionen" zu schaffen, die der Vertragshändler wie ein Handelsvertreter für seine werbende Vermittlungs- und Abschlusstätigkeit erhält (BGH WM 1998, 25; 2003, 491).

    Ist aber - wie hier - im Händlervertrag nicht ausdrücklich geregelt, welche Provisionsanteile werbende und welche Provisionsanteile verwaltende Tätigkeiten vergüten sollen, dann obliegt es der Unternehmerin, zur Auslegung des Händlervertrages im Einzelnen darzulegen, welche Aufteilung der Provisionen nach dem Vertrag angemessen ist, will sie von der Beurteilung ihres Vertragspartners - des Vertragshändlers - abweichen (BGH WM 1988, 1204); für einen von ihr behaupteten höheren Provisionsanteil für "verwaltende" Tätigkeiten ist die Unternehmerin - die Beklagte - darlegungs- und beweispflichtig (BGH WM 1998, 25).

  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 58/00

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    c) Von dem Rohertrag ist der Anteil der "Provisionen" abzuziehen, den der Vertragshändler für vermittlungsfremde - verwaltende - Tätigkeiten erhält; Ausgleich ist nämlich nur für den Verlust solcher "Provisionen" zu schaffen, die der Vertragshändler wie ein Handelsvertreter für seine werbende Vermittlungs- und Abschlusstätigkeit erhält (BGH WM 1998, 25; 2003, 491).
  • BGH, 12.02.2003 - VIII ZR 130/01

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    angesehen (zuletzt BGH a. a. O.; ausdrücklich nicht für den Kraftfahrzeug-Vertragshändlerbereich weiter gehend: BGH WM 2003, 2095).
  • BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 329/96

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Leistungserbringung durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    35 Als Stammkunden sind nach gefestigter Rechtsprechung Mehrfachkunden anzusehen, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes, in dem nach den Gegebenheiten des betroffenen Geschäftszweiges üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Vertragshändler abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (BGHZ 135, 14; WM 1998, 725).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 66/87

    Darlegungs- und Beweislast des ausgeschiedenen Handelsvertreters; Berechnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    Ist aber - wie hier - im Händlervertrag nicht ausdrücklich geregelt, welche Provisionsanteile werbende und welche Provisionsanteile verwaltende Tätigkeiten vergüten sollen, dann obliegt es der Unternehmerin, zur Auslegung des Händlervertrages im Einzelnen darzulegen, welche Aufteilung der Provisionen nach dem Vertrag angemessen ist, will sie von der Beurteilung ihres Vertragspartners - des Vertragshändlers - abweichen (BGH WM 1988, 1204); für einen von ihr behaupteten höheren Provisionsanteil für "verwaltende" Tätigkeiten ist die Unternehmerin - die Beklagte - darlegungs- und beweispflichtig (BGH WM 1998, 25).
  • BGH, 15.11.1984 - I ZR 79/82

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellen-Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 166/02
    Der sog. Prognosezeitraum hängt vor allem von der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Verkaufsgutes ab (BGH NJW 1985, 860); bei Kraftfahrzeugen ist die durchschnittliche Nutzungsdauer bis zum Erwerb eines "Folgeprodukts" aus der Sicht des Senats - und entgegen der Ansicht des Landgerichts und der Beklagten - auf bis zu 6 oder 8 Jahre anzusetzen.
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