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   OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07   

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https://dejure.org/2012,17219
OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07 (https://dejure.org/2012,17219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2012 - 13 U 81/07 (https://dejure.org/2012,17219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 13 U 81/07 (https://dejure.org/2012,17219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 304 ZPO
    Zum Investitionsbegriff bei Bauverpflichtung in Verträgen mit der Treuhand / Präklusionswirkung des Grundurteils betreffend Anfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Verträgen mit der ehemaligen Treuhandanstalt hinsichtlich Bauverpflichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 304
    Auslegung von Verträgen mit der ehemaligen Treuhandanstalt hinsichtlich Bauverpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 104/80

    Ende des Verzugs mit der Geldschuld - Ende der Verpflichtung zur Zahlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24.Juni 1981 zu Az. IV a ZR 104/80 (u.a. abgedruckt in NJW 1981, 2244) noch ausgeführt:.

    Unabhängig hiervon will der Titelschuldner mit der Vorbehaltszahlung regelmäßig so gestellt werden, wie er stünde, wenn die Zahlung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erzwungen worden wäre ( BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - IV a ZR 104/80, NJW 1981, 2244).

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Auch ein steckengebliebener oder sich später als unnötig herausgestellter Herstellungsaufwand ist deshalb Investition, wie dies im Übrigen seit langem auch steuerrechtlich anerkannt ist (siehe hierzu Urteil des BFH vom 29.11.1983 zu Az. VIII R 96/81, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 04.01.1967 - V ZR 51/64
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Dieser Wille setzt denknotwendigerweise aber voraus, dass ihre Eigentümerstellung nicht in Frage gestellt ist, weshalb das Gericht den Abschluss des Vertrages vom ....11.2007 als Ausdruck eines Bestätigungswillens betreffend Kaufvertrag vom ....01.1995 sieht, auch wenn bei der Prüfung der Frage, ob ein Bestätigungswille konkludent zum Ausdruck gebracht wurde, ein strenger Maßstab anzulegen ist (siehe hierzu Urteil des BGH vom 04.01.1967 zu V ZR 51/64, u.a. abgedruckt in WM 1967, 119).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11

    Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in seinem jüngsten Urteil vom 15. März 2012 zu Az. IX ZR 35/11 (u.a. abgedruckt in WM 2012, 754) der von ihm dort selbst als gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung bezeichnete Spruchpraxis eine klare Absage erteilt und dort u.a. ausgeführt:.
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    "Dieses Verhältnis bleibt unter Berücksichtigung der von der Treuhandanstalt zu ihrer Aufgabenerfüllung verfolgten Zwecke gewahrt, wenn die Höhe der Strafe an den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Erfüllung sie sichern soll, anknüpft und durch ihn nach oben begrenzt wird (so schon der 5. ZS des BGH in seinem Urteil vom 3.April 1998 = NJW 1998, Seite 2600 ff; ihm folgend der 8. ZS des BGH im Urteil vom 26.Mai 1999 = BGHZ 141, Seite 391 und u.a. auch noch das OLG Rostock im Urteil vom 25. Juni 2003 = OLGR 2004, Seite 155).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10

    Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Im Übrigen setzt der Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO nach der neueren Rechtsprechung des Senats nicht voraus, dass vor der Zahlung oder Leistung des Titelschuldners die Zwangsvollstreckung angedroht worden war ( BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - IX ZR 176/10, NJW 2011, 2518 Rn. 17 ff, ZfBR in BGHZ 189, 320).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    "Dieses Verhältnis bleibt unter Berücksichtigung der von der Treuhandanstalt zu ihrer Aufgabenerfüllung verfolgten Zwecke gewahrt, wenn die Höhe der Strafe an den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Erfüllung sie sichern soll, anknüpft und durch ihn nach oben begrenzt wird (so schon der 5. ZS des BGH in seinem Urteil vom 3.April 1998 = NJW 1998, Seite 2600 ff; ihm folgend der 8. ZS des BGH im Urteil vom 26.Mai 1999 = BGHZ 141, Seite 391 und u.a. auch noch das OLG Rostock im Urteil vom 25. Juni 2003 = OLGR 2004, Seite 155).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09

    Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Auch wenn vor diesem Hintergrund damit eigentlich materiell-rechtlich der Verzug fortbesteht, so hat eine weit verbreitete Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick darauf, dass der Gläubiger tatsächlich die Leistung erhalten hat gemeint, dass auch eine Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung den Schuldnerverzug beendet, mit der Folge, dass Verzugszinsen nicht mehr verlangt werden können (Schöler, Verzugs- und Prozesszinsen trotz Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung? = MDR 2009, 360 ff mit weiteren Nachweisen; Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.02.2011 zu Az. 17 U 151/09).
  • BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84

    Bestätigung eines formgebundenen Rechtsgeschäfts; Unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Der hier vorgenommenen rechtlichen Beurteilung, dass von einer unzulässigen Rechtsausübung auszugehen ist, steht nicht das Urteil des BGH vom 06.05.1985 zu Az. VIII ZR 119/84 (u.a. abgedruckt in NJW 1985, 2579) entgegen, weil der hier zu entscheidende Sachverhalt im tatsächlichen nicht mit dem dort entschiedenen Fall - hier ging es primär um die Nichtbeachtung der Formvorschrift des § 15 GmbHG - vergleichbar ist.
  • BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 55/99

    Vertragsstrafeversprechen in einem Unternehmenskaufvertrag der ehemaligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
    Vorliegend ist die Vertragsstrafe sogar auf 50% begrenzt; im Urteil vom 9.Februar 2000 (=WM 2000, Seite 922) hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes 80% als "maßvoll" bezeichnet, weshalb eine Herabsetzung nicht in Betracht kommen dürfte, was indessen eine Frage des Betragsverfahrens ist.".
  • BFH, 09.03.1971 - II R 94/67

    Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift -

  • OLG Rostock, 25.06.2003 - 6 U 175/00

    Unternehmenskaufvertrag: Verpflichtungen hinsichtlich der Investitions- und

  • OLG Oldenburg, 23.06.1995 - 11 U 5/95
  • KG, 06.05.1997 - 14 U 3534/95
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

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