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   OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81   

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OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81 (https://dejure.org/1982,12510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.1982 - 1 U 179/81 (https://dejure.org/1982,12510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 1982 - 1 U 179/81 (https://dejure.org/1982,12510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 582 (Ls.)
  • VersR 1984, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 270/78

    Ausschluß - Rückgriff - Sozialversicherung - Häusliche Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Ein Anspruchsübergang ist ausgeschlossen, wenn der Versicherte durch einen Familienangehörigen, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft iSv § 67 Abs. 2 VVG lebt, verletzt worden ist (BGHZ 41, 79 = VersR 1964, 391; BGH FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644).

    Die Rückgriffsbeschränkung ist über den in § 67 Abs. 2 VVG gesetzlich geregelten Bereich der Privatversicherung hinaus auch in der Sozialversicherung geboten, um zu verhindern, daß letztlich die Familienkasse den Schaden trägt, was mittelbar zu einer Belastung auch des Versicherten führen würde; hierbei ist unerheblich, ob für den Schädiger eine Haftpflichtversicherung besteht (BGH NJW 1979, 983 = VersR 1979, 256; FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644).

    Im Streit ist die Frage, ob die Brüder L. G. und H. G. gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt (BGH VersR 1970, 950; FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644) gelebt haben.

    Eine häusliche Gemeinschaft ist gegeben, wenn die Familienangehörigen für eine gewisse Dauer ihren Lebensmittelpunkt in einem gemeinsamen Haushalt begründet haben (BGH FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644, 645; Prölss/Martin, VVG 22. Aufl. § 67 Anm. 7 und AGB Anm. 6; Bruck/Möller/Sieg, VVG 8. Aufl. § 67 Anm. 106).

  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63

    Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Die Rechtsprechung hat ebenso wie für das Sozialversicherungsrecht die Regelung des § 67 Abs. 2 VVG auf die beamtenrechtliche Versorgung übertragen (BGHZ 43, 72 = VersR 65, 386).
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Ein Anspruchsübergang ist ausgeschlossen, wenn der Versicherte durch einen Familienangehörigen, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft iSv § 67 Abs. 2 VVG lebt, verletzt worden ist (BGHZ 41, 79 = VersR 1964, 391; BGH FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644).
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 179/68

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen einen Zweitschädiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Im Streit ist die Frage, ob die Brüder L. G. und H. G. gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt (BGH VersR 1970, 950; FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644) gelebt haben.
  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 233/77

    Ausschluß des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers gegen Familienangehörige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Die Rückgriffsbeschränkung ist über den in § 67 Abs. 2 VVG gesetzlich geregelten Bereich der Privatversicherung hinaus auch in der Sozialversicherung geboten, um zu verhindern, daß letztlich die Familienkasse den Schaden trägt, was mittelbar zu einer Belastung auch des Versicherten führen würde; hierbei ist unerheblich, ob für den Schädiger eine Haftpflichtversicherung besteht (BGH NJW 1979, 983 = VersR 1979, 256; FamRZ 1980, 348 = VersR 1980, 644).
  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Eine solche Vereinbarung liegt vor, wenn der Geschädigte seinen Anspruch gegen den Familienangehörigen abgetreten hat, wie der Bundesgerichtshof für eine in Allgemeine Versicherungsbedingungen aufgenommene Abtretung entschieden hat (BGHZ 52, 350 = VersR 69, 1036).
  • BGH, 30.06.1971 - IV ZR 189/69

    Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Diese Umstände reichen bereits für die Feststellung aus, daß beide gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft lebten; auf die Einzelheiten der wirtschaftlichen Beziehungen der Familienangehörigen untereinander kommt es nicht an (BGH VersR 1971, 901; 1972, 764; Prölss/Martin, aaO).
  • BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71

    Ausschluß des Rückgriffsrechts - Rückgriffsrecht des Sozialversicherungsträgers -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Diese Umstände reichen bereits für die Feststellung aus, daß beide gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft lebten; auf die Einzelheiten der wirtschaftlichen Beziehungen der Familienangehörigen untereinander kommt es nicht an (BGH VersR 1971, 901; 1972, 764; Prölss/Martin, aaO).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84

    Anspruchsvoraussetzung - Entstehungszeitpunkt - Verzinsung einer Verletztenrente

    In dem sich daran anschließenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht (- SG - Az S. 1 U 179/81) war am Ende noch die Rentendauer streitig gewesen.
  • OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 134/15

    Legalzession für den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    15 Eine häusliche Gemeinschaft liegt vor, wenn die Lebens- und Wirtschaftsführung auf Dauer in einem gemeinsamen Haushalt praktiziert wird, auch hebt eine nur zeitweise räumliche Trennung die Gemeinschaft nicht auf (BGH VersR 1980, S. 644; zu § 67 Abs. 2 VVG a. F.; OLG Frankfurt VersR 1984, S. 254; Bieresborn in von Wulffen/Schütze, SGB X, Kommentar, 8. Aufl., § 116, Rn. 36; Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 116, SGB X, Rn. 247; Breitkreutz in Diering/Timme/Wascholl, SGB X, Kommentar, 3. Aufl., § 116, Rn. 21; Nehls in Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, § 116, Rn. 47; Greger/Zwickel in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 32, Rn. 75).
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