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   OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04   

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https://dejure.org/2005,13164
OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04 (https://dejure.org/2005,13164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2005 - 3 WF 273/04 (https://dejure.org/2005,13164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2005 - 3 WF 273/04 (https://dejure.org/2005,13164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121
    Prozesskostenhilfe: Kostenfestsetzung bei Beiordnung eines nicht am Ort ansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechstanwaltes ohne Einschränkung; Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines nicht am Ort ansässigen Anwaltes; Uneingeschränkte Festsetzung der Kosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04
    Im Rahmen der dem Beschwerdeführer zu ersetzenden Kosten ist von der uneingeschränkten Prozesskostenhilfebewilligung gemäß Beschluss vom 19.7.2004 auszugehen (vgl. Zöller ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 13 a - auch Rdnr. 19 -, BGH FamRZ 04, 1362 f; OLG Rostock FamRZ 01, 510 ff).
  • OLG Nürnberg, 17.04.2001 - 10 WF 614/01

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - keine Zulassung am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04
    Bei der Entscheidung des 2. Familiensenats war ausdrücklich im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung die Einschränkung vorgenommen worden, dass diese nur zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichtes ansässigen Anwaltes erfolgen würde (so auch der vom OLG Nürnberg entschiedene Fall -FamRZ 02 106); eine derartige Einschränkung wurde im Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss vom 19.7.2004 nicht vorgenommen.
  • OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00

    Reisekosten bei Beiordnung " zu den Bedingungen eines ortsansässigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04
    Im Rahmen der dem Beschwerdeführer zu ersetzenden Kosten ist von der uneingeschränkten Prozesskostenhilfebewilligung gemäß Beschluss vom 19.7.2004 auszugehen (vgl. Zöller ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 13 a - auch Rdnr. 19 -, BGH FamRZ 04, 1362 f; OLG Rostock FamRZ 01, 510 ff).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2002 - 2 WF 266/02

    Beiordnung, auswärtiger Anwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04
    Soweit die weitere Beteiligte, die Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Hanau unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.8.2002 - AZ: 2 WF 266/02 die Meinung vertritt, dass hier keine Reisekosten zu vergüten seien, sie beruft sich insoweit auf § 126 Abs. 3 ZPO, kann ihr nicht gefolgt werden.
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