Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hamburg
§ 48 Abs 2 PStG, Art 5 Abs 1 S 2 BGBEG, Art 10 BGBEG, Art 14 BGBEG, Art 19 BGBEG
Personenstandsverfahren: Anwendbares Recht bei Berichtigung eines Vaterschaftseintrags; kollisionsrechtliche Behandlung einer früheren Ehe der Kindesmutter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung eines Vaterschaftseintrages; Feststellung des Fortbestandes einer ausländischen Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung eines Vaterschaftseintrages; Feststellung des Fortbestandes einer ausländischen Ehe
- rechtsportal.de
PStG § 48 Abs. 2 ; EGBGB Art. 14
Berichtigung eines Vaterschaftseintrages - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 15.12.2010 - 60 III 134/10
- OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1563
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80
Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen - …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
Dies folgt aus dem Wortlaut der § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG, Art. 7 § 1 Abs. 1 Nr. 2 FamRÄndG, die die Anerkennung davon abhängig machen, dass eine Feststellung über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen im Anerkennungsverfahren tatsächlich getroffen worden ist (BGH FamRZ 1982, 1203; BGHZ 64, 19, 22).Eine Pflicht zur amtswegigen Aussetzung solcher Verfahren, für die die Anerkennung der Scheidung eine Vorfrage darstellt, würde die Verfahrensbeteiligten einem indirekten Zwang zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens aussetzen, die mit der dispositiven Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens nicht in Übereinstimmung stehen würde (BGH FamRZ 1982, 1203).
- EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
Garcia Avello
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
Die Rechtsprechung des EuGH zum Recht von Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit, auch einen nach dem Recht ihrer nicht effektiven Staatsangehörigkeit gebildeten Namen führen zu dürfen (EuGH, IPrax 2004, 339) kommt im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung, da sie sich nur auf Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten bezieht, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats aufhalten; die Türkei ist jedoch kein EU-Mitgliedsstaat. - BayObLG, 29.03.1990 - BReg. 3 Z 31/89
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
In derartigen Fällen ist die deutsche Staatsangehörigkeit des Doppelstaatlers entsprechend der Regelung in Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB vorrangig (BayObLG FamRZ 1990, 897;… Keidel-Zimmermann, § 107 FamFG, Rn. 19 m.w.N.), so dass die Scheidung durch ein Gericht des ausländischen Staates, dem beide Ehegatten (auch) angehören, dennoch nicht als Heimatstaatscheidung anzusehen ist.
- BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73
Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
Dies folgt aus dem Wortlaut der § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG, Art. 7 § 1 Abs. 1 Nr. 2 FamRÄndG, die die Anerkennung davon abhängig machen, dass eine Feststellung über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen im Anerkennungsverfahren tatsächlich getroffen worden ist (BGH FamRZ 1982, 1203; BGHZ 64, 19, 22). - BGH, 20.06.2007 - XII ZB 17/04
Umfang der Verweisung auf das Heimatrecht des Namensträgers und Umfang von …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
Der Senat ist mit der herrschenden Meinung (Nachweise in BGH NJW 2007, 3347, Tz. 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 328;… juris-PK/Janal Art. 10 EGBGB Rn. 40 m.w.N.) der Auffassung, dass in derartigen Fällen, in denen die materielle Rechtslage von der Gestaltungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung abhängt, das Verfahrensrecht im Verhältnis zum Kollisionsrecht vorrangig ist. - OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 3 Wx 264/98
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11
Der Senat ist mit der herrschenden Meinung (Nachweise in BGH NJW 2007, 3347, Tz. 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 328;… juris-PK/Janal Art. 10 EGBGB Rn. 40 m.w.N.) der Auffassung, dass in derartigen Fällen, in denen die materielle Rechtslage von der Gestaltungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung abhängt, das Verfahrensrecht im Verhältnis zum Kollisionsrecht vorrangig ist.
- BGH, 26.08.2020 - XII ZB 158/18
Kollisionsrechtliche Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach …
Diese auch von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage ist mit der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum zu verneinen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2019, 625; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563 f.;… BeckOK FamFG/Sieghörter [Stand: 1. April 2020] § 107 Rn. 14;… MünchKommFamFG/Rauscher 3. Aufl. § 107 Rn. 36;… Haußleiter/Gomille FamFG 2. Aufl. § 107 FamFG Rn. 9;… Musielak/Borth FamFG 6. Aufl. § 107 Rn. 8;… Hausmann Internationales und Europäisches Familienrecht 2. Aufl. K Rn. 209;… Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 3. Aufl. § 107 Rn. 5;… aA Staudinger/Spellenberg BGB [2016] § 107 FamFG Rn. 94 bei "ganz ineffektiver" deutscher Staatsangehörigkeit;… vgl. auch Prütting/Helms/Hau FamFG 5. Aufl. § 107 Rn. 33). - BGH, 26.06.2019 - XII ZB 299/18
Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen …
Die vom Oberlandesgericht angeführte Entscheidung (OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563) ist zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung schon deshalb nicht geeignet, weil diese sich nur zu der Frage verhält, ob das Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG obligatorisch und eine ausländische Entscheidung erst nach erfolgreicher Durchführung des Anerkennungsverfahrens zu beachten ist. - OLG Frankfurt, 20.07.2018 - 6 WF 134/18
Aussetzung eines Scheidungsverfahrens
Eine Pflicht zur amtswegigen Aussetzung solcher Verfahren, für die die Anerkennung der Scheidung eine Vorfrage darstellt, würde die Verfahrensbeteiligten einem indirekten Zwang zur Durchführung des Verfahrens aussetzen, der mit seiner dispositiven Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens nicht in Übereinstimmung stehen würde (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.4.2014, 2 W 17/11, Rn. 12 - juris).
- OLG Hamburg, 23.11.2020 - 2 W 57/20
Wirksamkeit von ausländischer Ehescheidung und Folgeehe
Die Vorfrage des Bestehens einer Ehe im Rahmen der Feststellung der Abstammung wird selbstständig angeknüpft (…BGH v. 22.1.1965, IV ZB 441/64, BGHZ 43, 213 Rn. 16; Senat v. 14.4.2014, 2 W 17/11, StAZ 2015, 14;… a.A. Staudinger/Henrich, Neubearbeitung 2019, Art. 19 Rn. 34, MüKo-Helms Art. 19 Rn. 49 ff). - OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
Statthafter Berichtigungsantrag zur Namensführung - Kollision mit Europarecht bei …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Lehre in der Rechtsprechung (…BGH FamRZ 1965, 311 juris Rn. 16;… KG BeckRS 2019, 2327 Rn. 27; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563; OLG Hamm FamRZ 2007, 656;… OLG Frankfurt StAZ 1977, 312 juris Rn. 13;… Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Aufl., § 7 Rn. 24;… § 1 Rn. 107;… Heiderhoff in BeckOK-BGB, Stand 01.08.2020, Art. 19 EGBGB Rn. 40;… Helms in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 51). - OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem …
c) Demgegenüber endete die Ehe der Beteiligten - aus Sicht deutscher Gerichte und Behörden, die eine Ehescheidung als Vorfrage zu berücksichtigen haben - nicht allein infolge der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs des Gemeindegerichts Stadt2 vom ........2009, wie sie nach der Zurückweisung des hiergegen gerichteten Rechtsmittels der Antragstellerin durch das Kantonalgericht Stadt3 seit 11.11.2009 vorliegt (Bescheid des Präsidenten des OLG Frankfurt am Main vom 16.02.2011, Az. ...), sondern erst ex nunc (OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563) infolge der Anerkennung der selben in einem besonderen Verfahren nach den §§ 107 ff. FamFG.