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   OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01   

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OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01 (https://dejure.org/2002,5792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2002 - 5 U 29/01 (https://dejure.org/2002,5792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2002 - 5 U 29/01 (https://dejure.org/2002,5792)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Dies gilt auch dann, wenn sich das Zeichen an derartige beschreibende oder freihaltebedürftige Angaben lediglich anlehnt (BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal; BGH GRUR 1984, 815, 817 - Indorektal).

    Für die Ermittlung der klanglichen Übereinstimmung sind die Silbenzahlen, der Sprachrhythmus, und die Vokalfolge zu vergleichen (BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

    Dagegen spricht bereits, dass auch bei Fachleuten nur auf eine - i.S.d. neueren BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH WRP 00, 517 ff - Orient-Teppichmuster) - situationsbedingt unterschiedliche Aufmerksamkeit und deshalb manchmal nur flüchtige Betrachtung der Marke abzustellen ist, da auch diese nicht immer hochkonzentriert die Produktbezeichnungen miteinander vergleichen (BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).

    Zwar kann die Verwechslungsgefahr trotz hochgradiger klanglicher und schriftbildlicher Übereinstimmungen dann ausgeschlossen sein, wenn die angesprochenen Kreise zugleich mit dem Hören oder Sehen die ihnen bekannte, leicht fassliche Sinnbedeutung des Verletzungszeichens in sich aufnehmen und dadurch die Gefahr einer Verwechslung nach Klang und/oder Schriftbild zurückgedrängt wird (BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal; BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL).

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Zwar kann nach der allgemeinen Lebenserfahrung in gewissem Umfang angenommen werden, dass mancher Verbraucher die schlichte Übernahme eines italienischen Wortes erkennt oder eine entsprechende Wortableitung zumindest vermuten wird (BGH GRUR 1990, 367, 370 - alpi/Alba Moda), wobei der Senat - anders als das Deutsche Patentamt - trotz der Beliebtheit Italiens als Urlaubsreiseziel in Bezug auf die konkrete Kenntnis der einheimischen Fachkreise mit Bezug zu der Bedeutung dieses Adjektivs wesentlich stärker zu einer zurückhaltenden Annahme neigt.

    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass die Hinzufügung eines einzelnen Buchstabens nur eine geringfügige Verfremdung des Gesamtwortes bewirkt - zumal wenn die Hinzufügung am Wortende erfolgt (vgl. BGH GRUR 1990, 367, 370 - alpi/Alba Moda) und das Wort am Anfang betont wird.

    Zur Annahme der Verwechslungsgefahr reicht es dabei aus, wenn sich für den flüchtigen Durchschnittsbeschauer eine Ähnlichkeit entweder in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht ergibt (BGH GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alpi Moda; OLG Hamburg GRUR 1997, 375, 376 - Crunchips/ran chips).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Maßgebliches Beurteilungskriterium für die Verwechslungsgefahr ist hierbei die Wirkung der Marke auf den Durchschnittsverbraucher der Art von Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt (BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 00, 743, 744 - IMMUNINE/IMUKIN; BGH WRP 99, 1041, 1042 - Schüssel; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 99, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).

    Dafür spricht zunächst der Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei Wort-/Bildzeichen eher an dem Wortbestandteil orientiert, da das Kennwort in der Regel die einfachste Form ist, eine Ware zu bezeichnen (BGH GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol; BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 00, 743, 744 - IMMUNINE/IMUKIN; BGH WRP 99, 1041, 1042 - Schüssel; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 99, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).

    Eine analysierende, zergliedernde Betrachtungsweise ist dem Verkehr fremd (BGH GRUR 1999, 855, 856 - MONOFLAM/POLYFLAM; EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - Springende Raubkatze).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH WRP 00, 739, 740 - Unter uns; BGH WRP 00, 298, 299 - Radio von hier; BGH WRP 99, 1167, 1168 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass einem als Marke verwendeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit die Unterscheidungskraft fehlt (BGH WRP 00, 739, 740 - Unter uns; BGH WRP 00, 298, 299 - Radio von hier; BGH WRP 99, 1167, 1168 - YES; BGH GRUR 95, 408, 409 - PROTECH; BGH WRP 99, 858, 859 - PREMIERE II).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH WRP 00, 739, 740 - Unter uns; BGH WRP 00, 298, 299 - Radio von hier; BGH WRP 99, 1167, 1168 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass einem als Marke verwendeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit die Unterscheidungskraft fehlt (BGH WRP 00, 739, 740 - Unter uns; BGH WRP 00, 298, 299 - Radio von hier; BGH WRP 99, 1167, 1168 - YES; BGH GRUR 95, 408, 409 - PROTECH; BGH WRP 99, 858, 859 - PREMIERE II).

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Ein Lizenzsatz in der Höhe von 3% verkörpert damit in etwa einen Mittelwert des üblicherweise von einem vernünftigen Lizenzgeber geforderten und von einem vernünftigen Lizenznehmer gewährten Lizenzsatzes, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (vgl. BGH GRUR 66, 375, 378 - Meßmer-Tee II).

    Soweit es üblich ist, die Lizenzgebühr auch nach dem mit dem Warenzeichen verbundenen besonderen Ruf der Ware zu bemessen, bestehen deshalb keine rechtlichen Bedenken, sie mit zu dem wegen der Warenzeichenverletzung zu ersetzenden Schaden zu zählen" (BGH GRUR 66, 375, 377 - Meßmer-Tee II).

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH WRP 00, 739, 740 - Unter uns; BGH WRP 00, 298, 299 - Radio von hier; BGH WRP 99, 1167, 1168 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass einem als Marke verwendeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit die Unterscheidungskraft fehlt (BGH WRP 00, 739, 740 - Unter uns; BGH WRP 00, 298, 299 - Radio von hier; BGH WRP 99, 1167, 1168 - YES; BGH GRUR 95, 408, 409 - PROTECH; BGH WRP 99, 858, 859 - PREMIERE II).

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Zum Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass diese Norm dem Geschädigten den Nachweis seines Schadens erleichtern will, indem diese Bestimmung an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Gerichts setzt (BGH NJW 64, 589).

    Auch dann, wenn sich der Tatbestand nicht voll aufklären lässt, ist eine Schätzung vorzunehmen, wenn und soweit die festgestellten Umstände hierfür noch eine genügende Grundlage geben (BGH NJW 64, 589).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 00, 743, 744 - IMMUNINE/IMUKIN; BGH WRP 99, 1041, 1042 - Schüssel; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 99, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).

    Denn es ist kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr (auch) bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls mit ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 24/96

    Schlüssel

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 22/96

    PREMIERE II

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74

    Verwechslungsgefahr bei Beachtung des Klangbilds von "Boxin" und "Froxi" -

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
  • OLG Hamburg, 09.01.1997 - 3 U 113/96
  • BPatG, 12.01.1984 - 25 W (pat) 91/83
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01

    Rechtsnatur des zahnärztlichen Behandlungsvertrags, Honoraranspruch bei

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 22 U 21/13

    Beurteilung der Verwechselungsfähigkeit von Marken; Ausgleich eines geringeren

    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr kann bei Abstellung auf den flüchtigen Durchschnittsbeschauer bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht genügen (BGH GRUR 2010, 235; OLG Hamburg, Urteil vom 20.03.2002, - 5 U 29/01 -).

    Bei der Beurteilung der einzelnen Kriterien der Zeichenähnlichkeit ist davon auszugehen, dass der Verkehr Marken nicht gleichzeitig wahrnimmt und sie daher aufgrund eines undeutlichen Erinnerungseindruckes vergleicht (OLG Hamburg, Urteil vom 20.03.2002, - 5 U 29/01 -).

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 312 O 363/17

    Anspruch auf Ersatz von Abmahngebühren nach einer Markenrechtsverletzung

    Dabei verkörpert ein Lizenzsatz in der Höhe von 3% in etwa einen Mittelwert des üblicherweise von einem vernünftigen Lizenzgeber geforderten und von einem vernünftigen Lizenznehmer gewährten Lizenzsatzes (OLG Hamburg, Urteil vom 20.03.2002 - 5 U 29/01).
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