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OLG Hamm, 02.11.1982 - 15 W 227/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
KostG §§ 18 Abs. 2 und 3, 19, 20, 24 Abs. 1 a, Abs. 5, 102, 103, 46 Abs. 4; ErbbauVO § 9 Abs. 2 Satz 2; BewG § 92
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.12.1980 - BReg. 3 Z 60/77
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1982 - 15 W 227/82
Soweit das BayObLG in neuerer Zeit (Rpf leger 1981, 163 [= MittBayNot 1981, 89 ]) ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück in der Weise bewertet hat, daß vom Wert des unbelasteten Grundstücks die kapitalisierte Differenz zwischen dem erzielbaren Zins und dem vereinbarten Erbbauzins als Minderertrag des Grundstücks abgezogen worden ist, bezieht sich das offenbar auf einen Fall, in dem ein verhältnismäßig geringer Erbbauzins vereinbart worden war.
- OLG Frankfurt, 22.02.2011 - 20 W 88/08
Notarkosten: Geschäftswert für die notarielle Beurkundung der Aufhebung eines …
Aus der vertraglichen Regelung im Erbaurechtsvertrag vom... 1964 (§ 6), nach dem sich dieser am Verkehrswert der Grundstücke orientiert, und den Eintragungen im Grundbuch ergibt sich aber immerhin, dass dieser jedenfalls nicht - wie bei Erbbaurechten aus sozialen Gründen nicht unüblich - als zu vernachlässigend anzusehen ist, angesichts der eher untypischen fehlenden Befristung des Erbbaurechts aber auch nicht zu einer erheblichen Wertsteigerung führen dürfte (vgl. dazu OLG Hamm Rpfleger 1983, 87).