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   OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15   

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https://dejure.org/2015,41672
OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15 (https://dejure.org/2015,41672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2015 - 5 Ws 219/15 (https://dejure.org/2015,41672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 5 Ws 219/15 (https://dejure.org/2015,41672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rückgewinnungshilfe, dinglicher Arrest, Vermögen einer dritten Person

  • openjur.de

    Rückgewinnungshilfe, Umfang des staatlichen Rechtserwerbs nach § 111i Abs. 5 S. 1 StPO, dinglicher Arrest in das Vermögen einer dritten Person im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rückgewinnungshilfe, Umfang des staatlichen Rechtserwerbs nach § 111i Abs. 5 S. 1 StPO, dinglicher Arrest in das Vermögen einer dritten Person im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des staatlichen Rechtserwerbs drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils bezüglich bei einer dritten Person gepfändeter Forderung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i; StGB § 73 Abs. 3
    Umfang des staatlichen Rechtserwerbs drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils bezüglich bei einer dritten Person gepfändeter Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 739
  • NZI 2016, 322
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15
    Ein aufschiebend bedingter Wertersatzverfall wurde weder angeordnet noch (konkludent) abgelehnt (vgl. auch BGH NZI 2015, 243).

    Auch eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO kann gegen einen Dritten getroffen werden (BGH NZI 2015, 243, 246).

    Eine entsprechende Entscheidung hinsichtlich der E GmbH wurde aber bisher nicht getroffen (vgl. auch BGH NZI 2015, 243).

    Das Verfahren dürfte insoweit weiterhin anhängig sein (vgl. hierzu BGH NStZ 2014, 32 Rn. 9; Köllner/Lendermann in: Anmerkung zu BGH NZI 2015, 243, 247; Bittmann, NStZ 2015, 1, 4).

  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15
    Die dem Gesellschaftsvermögen einer GmbH zugeflossenen Vermögensvorteile stellen daher trotz (abstrakter) Zugriffsmöglichkeit nicht ohne weiteres auch zugleich private Vermögensvorteile des Geschäftsführers dar (BVerfG BeckRS 2005, 25505; BGH NStZ 2014, 32, 33 m. w. N.).

    Das Verfahren dürfte insoweit weiterhin anhängig sein (vgl. hierzu BGH NStZ 2014, 32 Rn. 9; Köllner/Lendermann in: Anmerkung zu BGH NZI 2015, 243, 247; Bittmann, NStZ 2015, 1, 4).

    Weiterhin haben Staatsanwaltschaft und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen zu entscheiden, ob sie ein entsprechendes Verfahren zur Frage einer Anordnung von Wertersatzverfall gemäß §§ 73, 73a StGB bzw. einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO, das insoweit noch beim Landgericht Essen anhängig sein dürfte (vgl. hierzu BGH NStZ 2014, 32 Rn. 9; Köllner/Lendermann in: Anmerkung zu BGH NZI 243, 247; Bittmann, NStZ 2015, 1, 4), fortführen oder gemäß §§ 442 Abs. 1, 430 Abs. 1 StPO die Verfolgung der Tat auf die anderen, bereits angeordneten Rechtsfolgen beschränken.

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15
    Die dem Gesellschaftsvermögen einer GmbH zugeflossenen Vermögensvorteile stellen daher trotz (abstrakter) Zugriffsmöglichkeit nicht ohne weiteres auch zugleich private Vermögensvorteile des Geschäftsführers dar (BVerfG BeckRS 2005, 25505; BGH NStZ 2014, 32, 33 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15
    Im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung werden insbesondere die lange Dauer des dinglichen Arrestes und die in seiner Vollziehung getroffenen Maßnahmen Berücksichtigung finden müssen (vgl. nur BVerfG BeckRS 2005, 27483; OLG Köln BeckRS 2013, 17257).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15
    Zwar hat der angefochtene Beschluss gemäß § 111i Abs. 6 StPO nur deklaratorische Wirkung, weil der Rechtserwerb nach § 111i Abs. 5 StPO kraft Gesetzes eintritt (BGH NJW 2008, 1093; Bittmann in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 111i Rn. 17 m. w. N.).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15
    Im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung werden insbesondere die lange Dauer des dinglichen Arrestes und die in seiner Vollziehung getroffenen Maßnahmen Berücksichtigung finden müssen (vgl. nur BVerfG BeckRS 2005, 27483; OLG Köln BeckRS 2013, 17257).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16

    Beschlagnahme: Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des

    Das Fehlen einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO in dem Urteil kann durch die bloße Aufrechterhaltung von Sicherungsmaßnahmen, die das Landgericht Freiburg durch Beschlüsse vom 27.11.2008 und 09.06.2010 in Anwendung des § 111i Abs. 3 Satz 1 StPO ausgesprochen hat, nicht ersetzt werden (ebenso OLG Hamm, NZI 2016, 322 f., für die Bezeichnung von Vermögenswerten gemäß § 111i Abs. 3 Satz 3 StPO; vgl. auch Bittmann, NStZ 2015, 1, 2).

    Eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 6 Satz 1 StPO hinsichtlich der Vermögenswerte der H. S. A. kommt daher nicht in Betracht (vgl. zu einer gleichgelagerten Konstellation jüngst auch OLG Hamm, NZI 2016, 322 f.).

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