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   OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02   

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https://dejure.org/2002,11892
OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02 (https://dejure.org/2002,11892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2002 - 3 U 50/02 (https://dejure.org/2002,11892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2002 - 3 U 50/02 (https://dejure.org/2002,11892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers mangels Abklärung pathologischer Leberwerte mit dem Schluss auf Hepatitis B; Kausalität des Ausschluss einer Leberzirrhose seitens des Arztes in ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286
    Keine Beweiserleichterung bei äußerst unwahrscheinlichem Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und den geltend gemachten Folgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1321
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02
    Unter Beachtung dieser Umstände sowie der Tatsache, daß sogar vor Jahren bereits ein Schmerzensgeld von insgesamt DM 28.000,- bei einer im Prinzip unmittelbar zum Tod führenden Verletzung als angemessen zu betrachten war (vgl. z.B Urteil des BGH vom 12.05.1998, VI ZR 182/97) hielt der Senat vorliegend ein deutlich höheres Schmerzensgeld für angezeigt.
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02
    Eine Beweislastumkehr unterbleibt auch dann, wenn der Kausalzusammenhang gänzlich oder äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997 S. 796, NJW 1998 S. 1780).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02
    Eine Beweislastumkehr unterbleibt auch dann, wenn der Kausalzusammenhang gänzlich oder äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997 S. 796, NJW 1998 S. 1780).
  • OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98

    Grober Behandlungsfehler bei endoskopischer Magenuntersuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02
    Auf diesem Hintergrund hat der Senat in Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, daß es nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs bei dem jeweiligen Patienten ankommt (Senat, Urteil vom 24.02.1999, 3 U 73/98, Nichtannahmebeschluß des BGH vom 25.01.2000, VI ZR 118/99).
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 3 U 193/00

    Arzthaftung - Darlegungslast bei Abweichung vom medizinischen Standard -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02
    Steht fest, daß die Behandlung eines Patienten fehlerhaft erfolgte, so obliegt dem Arzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Beweislast dafür, daß der Patient die Durchführung der sachgerechten Behandlung verweigert hat (z.B. Urteil vom 19.03.2001, 3 U 193/00).
  • OLG Hamm, 28.02.2001 - 3 U 113/00

    Fehlende Veranlassung der Untersuchung zur Ausschließung einer potentiell böseren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02
    Das bedeutet, daß nur dann ausnahmsweise ein grober Behandlungsfehler nicht zu einer Beweiserleichterung bzw. zu einer Beweislastumkehr führt, wenn feststeht, daß sich durch den Fehler das Risikospektrum für den Patienten nicht verändert hat (Steffen/Dressler; Arzthaftungsrecht 9. Aufl. 2002 Rz 515 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; Senat, 3 U 113/00; Nichtannahmebeschluß des BGH vom 27.11.2001, VI ZR 146/01).
  • OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 8/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei ärztlichem Diagnosefehler mit mehrmonatigem

    Das OLG Hamm (VersR 2004, 1321 ff.) habe bei vergleichbaren Schadensfolgen ein Schmerzensgeld von 40.000 EUR zuerkannt.

    Die Beklagten verweisen zu Recht auf das Urteil des OLG Hamm vom 6.11.2002 - 3 U 50/02 (VersR 2004, 1321 ff.), welches 40.000 EUR Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfalls zusprach, in dem der Patient nach mangelhafter Diagnostik und Therapie einer Hepatitis-B-Infektion nach einer Leidenszeit von einem Jahr (Zeitangabe nach Jaeger/Luckey, in: Wenzel, Medizinrecht 2. Aufl., Kap. 7 Rdn. 712), die von zunehmenden Schmerzen, immer wieder auftretenden Subileuszuständen und der Entwicklung einer Enzephalopathie geprägt war, verstarb.

  • OLG Hamm, 18.02.2015 - 3 U 166/13

    15.000 Euro Schmerzensgeld nach verzögerter Tumorbehandlung

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs beim jeweiligen Patienten an (Senat, Urt. v. 24.2.1999 - 3 U 73/98, zitiert nach juris Rn. 25; VersR 2004, 1321, zitiert nach juris Rn. 31).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 3 U 164/05

    Unterlassene Durchführung einer für einen hepatitispostiv getesteten Patienten

    Die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten beim groben Behandlungsfehler entfällt, wenn feststeht, dass sich durch ihn das Risikospektrum für den Patienten nicht verändert hat (OLG Hamm, VersR 2004, 1321 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 3 U 179/12

    Haftungsansprüche eines Patienten aus einer Schlaganfallbehandlung auf Grundlage

    Bei dieser allein theoretisch bestehenden Möglichkeit, dass eine gebotene Befunderhebung einen reaktionspflichtigen Befund gezeigt hätte, ist für die regelmäßig aus dem groben Behandlungsfehler resultierende Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Raum (vgl. z.B. BGH, NJW 1998, 1780 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2004, 1321 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 9 U 23/08
    Im anschließenden Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin die Berufung mit Urteil vom 11. November 2004 zurückgewiesen (Az.: L 3 U 50/02), weil der Berufungskläger keine weiteren Ansprüche auf Entschädigung u.a. wegen des geltend gemachten Arbeitsunfalles vom 07. Dezember 1998 habe.
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