Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2915
OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07 (https://dejure.org/2007,2915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2007 - 15 W 125/07 (https://dejure.org/2007,2915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 15 W 125/07 (https://dejure.org/2007,2915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2084, 2102
    Testamentsauslegung im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer gewillkürten Erbfolge innerhalb der Testamentserrichtung; Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft; Auslegung der Testamentsklauseln; Besondere Erbteilsverteilung bei dem Einsetzen von Vorerben

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2102

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2064; BGB § 2358 Abs. 1; BGB § 2361 Abs. 1
    Testamentsauslegung - Abgrenzung Nacherbeneisetzung zu Ersatzerbenbestimmung - Auslegung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung der Regelung bezüglich des kinderlosen Versterbens des Erben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 31
  • FamRZ 2008, 723
  • Rpfleger 2008, 137
  • Rpfleger 2008, 138
  • Rpfleger 2008, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
    Maßgebend ist der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH NJW 1993, 256).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357 = NJW 1993, 2168; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357 = NJW 1993, 2168; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
  • OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14

    Grundbuchberichtigung bei Erbfall: Verlangen des Grundbuchamtes zur Vorlage eines

    Maßgebend ist insoweit der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (z. B. BGH NJW 1993, 256; OLG Hamm Rpfleger 2008, 77; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248, 249).

    Legt man zugrunde, dass es dem Willen des Erblassers entsprach, dass der Erbteil nicht der Linie seiner Schwiegerkinder zugute kommen sollte, würde dies eine Vorerben- und Nacherbenanordnung nahe legen, da nur in diesem Fall der Erbteil rechtlichen Bindungen unterstehen würde und der Erblasser dadurch eine weitergehende Absicherung zu Gunsten seiner Enkelkinder für den Fall des Versterbens seiner Kinder nach seinem eigenen Tod erreichen könnte (z. B. OLG Hamm Rpfleger 2008, 77).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht