Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2084, 2102
Testamentsauslegung im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer gewillkürten Erbfolge innerhalb der Testamentserrichtung; Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft; Auslegung der Testamentsklauseln; Besondere Erbteilsverteilung bei dem Einsetzen von Vorerben
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2064; BGB § 2358 Abs. 1; BGB § 2361 Abs. 1
Testamentsauslegung - Abgrenzung Nacherbeneisetzung zu Ersatzerbenbestimmung - Auslegung durch das Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung der Regelung bezüglich des kinderlosen Versterbens des Erben
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.03.2007 - 23 T 132/07
- OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
Papierfundstellen
- FGPrax 2008, 31
- FamRZ 2008, 723
- Rpfleger 2008, 137
- Rpfleger 2008, 138
- Rpfleger 2008, 77
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
Maßgebend ist der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH NJW 1993, 256). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357 = NJW 1993, 2168; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357 = NJW 1993, 2168; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
- OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
Grundbuchberichtigung bei Erbfall: Verlangen des Grundbuchamtes zur Vorlage eines …
Maßgebend ist insoweit der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (z. B. BGH NJW 1993, 256; OLG Hamm Rpfleger 2008, 77; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248, 249).Legt man zugrunde, dass es dem Willen des Erblassers entsprach, dass der Erbteil nicht der Linie seiner Schwiegerkinder zugute kommen sollte, würde dies eine Vorerben- und Nacherbenanordnung nahe legen, da nur in diesem Fall der Erbteil rechtlichen Bindungen unterstehen würde und der Erblasser dadurch eine weitergehende Absicherung zu Gunsten seiner Enkelkinder für den Fall des Versterbens seiner Kinder nach seinem eigenen Tod erreichen könnte (z. B. OLG Hamm Rpfleger 2008, 77).