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   OLG Hamm, 09.10.2009 - 13 UF 144/07   

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https://dejure.org/2009,27448
OLG Hamm, 09.10.2009 - 13 UF 144/07 (https://dejure.org/2009,27448)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2009 - 13 UF 144/07 (https://dejure.org/2009,27448)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 13 UF 144/07 (https://dejure.org/2009,27448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 1
    Höhe des Zugewinnausgleichs; Berechnung von Anfangs- und Endvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1993 - XII ZR 36/92

    Berücksichtigung einer Direktversicherung bei der Berechnung des Zugewinns

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2009 - 13 UF 144/07
    Eine solche rechtlich geschützte Position kann in bestimmten Konstellationen auch das unverfallbare Versorgungsanrecht eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sein (vgl. BGH FamRZ 1992, 411; BGH FamRZ 1993, 1303; Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Auflage, § 1375 Rn.7).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2009 - 13 UF 144/07
    Eine solche rechtlich geschützte Position kann in bestimmten Konstellationen auch das unverfallbare Versorgungsanrecht eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sein (vgl. BGH FamRZ 1992, 411; BGH FamRZ 1993, 1303; Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Auflage, § 1375 Rn.7).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 90/05

    Rechtsnatur und anwendbares Recht bei Versorgungszusagen für Rechtsanwälte und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2009 - 13 UF 144/07
    Dass der Beklagte nicht Arbeitnehmer der Lottogesellschaft ist, ist entgegen seiner Auffassung ebenfalls unerheblich, vgl. § 17 Abs. 1 S.2 BetrAVG (vgl. BGH NJW 2006, 3638).
  • OLG Celle, 29.12.1998 - 19 UF 178/95

    Rechtmäßigkeit eines Zugewinnausgleichs; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2009 - 13 UF 144/07
    Denn wenn es sich um Gegenstände handelt, die bereits vor der Heirat im Alleineigentum eines der Ehegatten vorhanden waren, sind sie im Anfangsvermögen zu berücksichtigen (vgl. OLG Celle FamRZ 2000, 226, zitiert nach juris Rn.7).
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