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   OLG Hamm, 09.12.2008 - I-15 Wx 283/08   

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https://dejure.org/2008,5215
OLG Hamm, 09.12.2008 - I-15 Wx 283/08 (https://dejure.org/2008,5215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2008 - I-15 Wx 283/08 (https://dejure.org/2008,5215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - I-15 Wx 283/08 (https://dejure.org/2008,5215)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Begutachtung und Feststellung der Voraussetzungen der Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70e; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70e; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen; Voraussetzungen der Unterbringung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die medizinische Begutachtung einer zu betreuenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 90
  • FamRZ 2009, 811
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Die mit der Behandlungsnotwendigkeit der Anlasserkrankung begründete medizinische Unterbringung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht an die engeren Voraussetzungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB - Suizidgefahr, erhebliche Gesundheitsbeschädigung - gebunden( vgl. oben), weshalb dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als notwendigem Korrektiv für die Eingriffe in das Freiheitsrecht des Betroffenen besondere Bedeutung zukommt (vgl. hierzu und zum Folgenden BGH NJW 2006, 1277).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Aus der mit der sofortigen weiteren Beschwerde angeführten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln FamRZ 1999, 873; 2001, 310; OLGR 2005, 271; BayObLG FamRZ 1995, 1082) ergibt sich nichts anderes, da dort Fälle beurteilt wurden, in denen die Sachverständigen aufgrund der Art des persönlichen Kontakts die Aussagekraft ihrer eigenen Schlussfolgerungen jeweils in Frage gestellt, insbesondere bloße Verdachtsdiagnosen gestellt hatten.
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Der Ausschluss der Einsichtsfähigkeit muss sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Der nach § 1906 Abs. 1 S. 2 BGB vorausgesetzte Ausschluss der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist gleichzusetzen mit dem Ausschluss seiner Fähigkeit zur freien Willensbestimmung, die jede betreuungsrechtliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen des Betroffenen voraussetzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 1014, 1015).
  • OLG Köln, 16.09.1998 - 16 Wx 121/98

    Ordnungsgemäße Begutachtung; Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Aus der mit der sofortigen weiteren Beschwerde angeführten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln FamRZ 1999, 873; 2001, 310; OLGR 2005, 271; BayObLG FamRZ 1995, 1082) ergibt sich nichts anderes, da dort Fälle beurteilt wurden, in denen die Sachverständigen aufgrund der Art des persönlichen Kontakts die Aussagekraft ihrer eigenen Schlussfolgerungen jeweils in Frage gestellt, insbesondere bloße Verdachtsdiagnosen gestellt hatten.
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Der Ausschluss der Einsichtsfähigkeit muss sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Der Ausschluss der Einsichtsfähigkeit muss sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94

    Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
    Aus der mit der sofortigen weiteren Beschwerde angeführten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln FamRZ 1999, 873; 2001, 310; OLGR 2005, 271; BayObLG FamRZ 1995, 1082) ergibt sich nichts anderes, da dort Fälle beurteilt wurden, in denen die Sachverständigen aufgrund der Art des persönlichen Kontakts die Aussagekraft ihrer eigenen Schlussfolgerungen jeweils in Frage gestellt, insbesondere bloße Verdachtsdiagnosen gestellt hatten.
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Bei der Prüfung, ob eine Behandlung eines untergebrachten Betroffenen unter Zwang verhältnismäßig ist, sind danach an die Gewichtung des ohne Behandlung drohenden Gesundheitsschadens, aber auch an die Heilungs- und Besserungsprognose strengere Anforderungen - als bei einer geschlossenen Heilbehandlung ohne Zwangsanwendung - zu stellen (so ausdrücklich OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2008 - I- 15 Wx 283/08 , Tz. 20; unklar OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 W 96/09 , einleitend bei Tz. 12 an die Unterbringungsvoraussetzungen anknüpfend, zitiert nach Juris).

    Der Betroffene kann nach den Ausführungen des Sachverständigen die Notwendigkeit der Maßnahme, d. h. der medikamentösen Heilbehandlung (hierauf - nicht auf die Notwendigkeit der Unterbringung - kommt es entgegen des Wortlauts von § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB an, vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2006, a. a. O., Tz. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2008, a. a. O., Tz. 7) auch nicht erkennen bzw. einsichtsgemäß handeln; eine Krankheitseinsicht besteht nicht.

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

    Für den Bereich einer neuroleptischen Medikation als notwendiger Heilbehandlung muss in jedem Einzelfall eine medizinische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff; OLGR Köln 2006, 609 f.; OLG Hamm FamRZ 2009, 811 ff.), wobei auch die negativen psychischen Auswirkungen der Unterbringung in die Abwägung einzubeziehen sind (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff.; ).
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