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   OLG Hamm, 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82   

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https://dejure.org/1982,1738
OLG Hamm, 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82 (https://dejure.org/1982,1738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82 (https://dejure.org/1982,1738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - 4 REMiet 4/82 (https://dejure.org/1982,1738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses im Fall der Vermietung einer Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten; Möglichkeit der zuständigen Behörde zur Durchsetzung einer Wohnungsräumung; § 4 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) als Verbotsvorschrift im Sinne ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Fehlbelegung; Fehlbelegung/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB bei Fehlbelegung; Kündigung/wegen Fehlbelegung; Sozialwohnung/Kündigung bei Fehlbelegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 1; WoBindG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2563
  • MDR 1982, 1020
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 11.12.1979 - 16 S 171/79
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82
    Dagegen hält die wohl überwiegende Meinung den Vermieter für berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 564 b Abs. 1 zu kündigen (vgl. z. B. LG Aachen, WuM 1973, 14; LG Hamburg WuM 1980, 265; LG Düsseldorf, WuM 1978, 30; BGB -RGRK-Gelhaar, 12. Aufl. § 564 b, Rdn. 32; Staudinger-Sonnenschein, Mietrecht, 2. Auflage, § 564 b, Rdn. 113; Palandt-Putzo, 40. Aufl., § 564 b, 5e, Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 3. Aufl., B 518; Vogel, JZ 1975, 73, 75; Pütz, WuM 1979, 183).
  • LG Köln, 24.09.1975 - 1 T 262/75
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82
    Gegen eine Kündbarkeit haben sich unter anderem ausgesprochen: LG Duisburg, WuM 1973, 140, LG Köln, MDR 1976, 143; Sternel, Rdn. IV, 96, 97; Weimar WuM 1973, 141), auch die vorlegende Berufungszivilkammer teilt diese Ansicht.
  • LG Düsseldorf, 08.07.1977 - 21 S 746/76
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82
    Dagegen hält die wohl überwiegende Meinung den Vermieter für berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 564 b Abs. 1 zu kündigen (vgl. z. B. LG Aachen, WuM 1973, 14; LG Hamburg WuM 1980, 265; LG Düsseldorf, WuM 1978, 30; BGB -RGRK-Gelhaar, 12. Aufl. § 564 b, Rdn. 32; Staudinger-Sonnenschein, Mietrecht, 2. Auflage, § 564 b, Rdn. 113; Palandt-Putzo, 40. Aufl., § 564 b, 5e, Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 3. Aufl., B 518; Vogel, JZ 1975, 73, 75; Pütz, WuM 1979, 183).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Ebenso befassen sich die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 1982 - 4 REMiet 4/82 - (NJW 1982, 2563) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 1985 - RE-Miet 3/85 - (ZMR 1985, 335) mit Fällen, in denen eine behördliche Kündigungsanordnung ergangen war.
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1983 - 9 REMiet 4/83

    Kündigung; Eintreten in den Mietvertrag; Berechtigtes Interesse ;

    Für die vergleichbare Frage der fehlbelegten Sozialwohnungen ist davon auszugehen, daß die fehlende Wohnberechtigung allein noch kein Kündigungsgrund abgibt (Staudinger-Sonnenschein,aaO., Rdn. 113), sondern nur dann ein berechtigtes Freimachungsinteresse des Vermieters begründen kann, wenn die zuständige Behörde unter Androhung wirtschaftlicher Nachteile die Kündigung gem. § 4 Abs. 8 WoBindG verlangt (OLG Hamm, WuM 1982, 244 ).
  • OLG Stuttgart, 11.06.1991 - 8 REMiet 1/91

    Kündigung von Genossenschaftswohnungen durch gemeinnützige

    Daß ein berechtigtes Interesse des Vermieters gem. § 564 b Abs. 1 BGB an der von der zuständigen Behörde verlangten Kündigung einer Sozialwohnung nur bei anfänglicher Fehlbelegung besteht, beruht nämlich darauf, daß dem Vermieter nur dann erhebliche (wirtschaftliche) Nachteile (Geldleistungen, Darlehensentziehung, § 25 WoBindG ) drohen, wenn dem Mieter schon bei Überlassung der Wohnung die Bezugsberechtigung nach § 4 WoBindG fehlte (OLG Hamm, NJW 1982, 2563 ; BayObLG, ZMR 1985, 335 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - 5 N 13.12

    Überlassen ohne Wohnberechtigungsschein durch einen Hausverwalter

    Der Einwand des Klägers, nach den Maßstäben des Rechtsentscheides des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 1982 - 4 REMiet 4/82 -, juris, sei ein Kündigungsgrund nach § 573 Abs. 1 BGB nur dann anzunehmen, wenn die zuständige Behörde die Beendigung des Mietverhältnisses verlangt hätte - was hier nicht der Fall sei - und dem Kläger der Nachweis gelingen würde, nichts von den Voraussetzungen des Wohnungsbindungsgesetzes gewusst zu haben, erschüttert die verwaltungsgerichtliche Argumentation schon deshalb nicht, weil das Bundesverwaltungsgericht in seiner von dem Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung unter Würdigung des von dem Kläger angeführten Rechtsentscheides zu dem Ergebnis gelangt ist, dass für die Annahme eines berechtigten Interesses an der Kündigung allein die Möglichkeit wirtschaftlicher Nachteile, wie etwa die Erhebung von Geldleistungen oder die Kündigung des Baudarlehens, genügt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O., juris Rn. 22).
  • OLG Hamm, 11.11.1996 - 30 REMiet 2/96

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ; Wirksamkeit

    Zwar kann eine Fehlbelegung i. S. der §§ 4, 5 WoBindG ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung gem. § 564 b Abs. 1 BGB begründen, wenn die Behörde ihn zur Kündigung auffordert (vgl. OLG Hamm, NJW 1982, 2563 = WuM 1982, 244 ; LG Hamburg, ZMR 1984, 26 = WuM 1983, 318; Köhler/Kossmann, Handbuch der Wohnraummiete, 4. Aufl., § 116 Rdn. 11 m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 33 C 2124/21

    Fehlbelegte Sozialwohnung ist Kündigungsgrund

    Die Inanspruchnahme wegen Fehlbelegung einer Sozialwohnung durch einen nicht zum Kreis der Wohnberechtigten gehörenden, dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (OLG Hamm NJW 1982, 2563), sofern die zuständige Behörde vom Vermieter die Kündigung des Mietvertrages verlangt.
  • BayObLG, 23.07.1985 - REMiet 3/85

    Voraussetzungen für das Ergehen eines Rechtsentscheids; Anforderungen an die

    Das Landgericht geht davon aus, daß diese Rechtsfrage bereits durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.7.1982 (ZMR 1982, 369 = NJW 1982, 2563 ) dahin entschieden sei, es sei für eine wirksame Kündigung die Androhung erheblicher wirtschaftlicher Nachteile durch die belegungsberechtigte Behörde gegenüber dem Vermieter erforderlich.
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