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   OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12   

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https://dejure.org/2012,80713
OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12 (https://dejure.org/2012,80713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2012 - 31 U 92/12 (https://dejure.org/2012,80713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2012 - 31 U 92/12 (https://dejure.org/2012,80713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Annahme eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 147 Abs. 2
    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Annahme eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Sie beginnt daher schon mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Juris Rz. 11).

    Selbst bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Juris Leitsatz 1, Rz. 8, 12).

    Derartige Umstände sind insbesondere gegeben, wenn auch für einen verständigen Offerenten bereits bei Abgabe des Angebotes absehbar ist, dass die die Angemessenheit der Annahmefrist maßgeblich mitbestimmende Bearbeitungs- und Überlegungszeit für den Empfänger des Angebotes länger als in üblichen Fällen zu bemessen ist (BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Juris Rz. 12; OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2011 - 14 U 750/11, Juris Rz. 26 f.).

    aa) Eine Annahme der nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot geltenden verspäteten Annahmeerklärung durch Schweigen kommt bei besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Juris Rz. 16).

    Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Juris Rz. 18 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11

    Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Soweit das OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 - 1 U 1522/11, Juris Rz. 38, dem Annehmenden eine längere Frist zugebilligt hat, ist dieser Fall mit dem hiesigen nicht vergleichbar, da es dort um den Verkauf einer noch nicht fertig gestellten Eigentumswohnung ging, deren Sanierung noch nicht begonnen hatte.

    Dies gilt aber nicht für außergewöhnliche und besonders bedeutsame, insbesondere beurkundungsbedürftige Geschäfte wie den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung (OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 - 1 U 1522/11, Juris Rz. 47 m.w.N.).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Die Rückforderungsansprüche wurden im Zeitpunkt jeder rechtsgrundlosen Zinszahlung periodisch fällig (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009 - XI ZR 504/07, Juris Rz. 44).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Eine Verwirkung tritt nur dann ein, wenn sich der Anspruchsgegner wegen der Untätigkeit des Anspruchsinhabers über einen gewissen Zeitraum hinweg ("Zeitmoment") bei objektiver Betrachtung darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dieser werde von seinem Recht nicht mehr Gebrauch machen ("Umstandsmoment"), und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH, Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 395/01, Juris Rz. 39).
  • OLG Hamm, 20.02.2008 - 31 U 51/07

    Zur Anrechnung gezogener Steuervorteile im Rahmen des Vorteilsausgleichs bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Auch erzielte Steuervorteile muss er sich nicht entgegenhalten lassen, da die Erstattungszahlung im Rahmen der Rückabwicklung als Werbungskostenrückfluss wieder zu versteuern sein wird (OLG Hamm, Urteil vom 20.02.2008 - 31 U 51/07, Juris Rz. 53 ff.).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Zum Schutz seiner Entscheidungsfreiheit, ob er den Kreditvertrag widerrufen will oder nicht, ist der Kreditnehmer bei einem verbundenen Geschäft von Belastungen durch das finanzierte Geschäft freizustellen, da er sonst das wirtschaftliche Risiko des Fondsbeitrittes zu tragen hätte (BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04, Juris Rz. 18 ff.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Durch § 9 VerbrKrG werden Darlehensvertrag und Beitrittsvertrag derart miteinander verbunden, dass auch im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nicht von Leistungen einerseits der Bank an den Anleger und andererseits des Anlegers an die Fondsgesellschaft auszugehen ist; vielmehr erhält der Anleger nur eine einheitliche Leistung, nämlich den Fondsanteil (BGH, Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 393/02, Juris Rz. 35 f.).
  • OLG Dresden, 06.12.2011 - 14 U 750/11

    Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Derartige Umstände sind insbesondere gegeben, wenn auch für einen verständigen Offerenten bereits bei Abgabe des Angebotes absehbar ist, dass die die Angemessenheit der Annahmefrist maßgeblich mitbestimmende Bearbeitungs- und Überlegungszeit für den Empfänger des Angebotes länger als in üblichen Fällen zu bemessen ist (BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Juris Rz. 12; OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2011 - 14 U 750/11, Juris Rz. 26 f.).
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09

    Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
    Nach diesen Grundsätzen führt der fehlerhafte Beitritt zu einer Gesellschaft nicht zu dessen Unwirksamkeit ex tunc, sondern nur zu einem in die Zukunft wirkenden Kündigungsrecht des Gesellschafters ex nunc gegenüber der Gesellschaft, aus dem sich dann ein Abfindungsanspruch gegenüber der Gesellschaft ergeben kann (OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2010 - 31 U 86/09, Juris Rz. 89).
  • KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14

    Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein

    Als solche absehbaren Verzögerungen sind vorliegend die Weihnachtsfeiertage einschließlich des Jahreswechsel, mithin der Zeitraum vom 24. Dezember 2008 bis (einschließlich Sonntag, den) 3. Januar 2009 anzusehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. November 2012 - 31 U 92/12 -, Rn. 50, juris), wodurch eine Verlängerung der regelmäßigen Frist von üblicher Weise vier Wochen um eine weitere Woche und vier Tage eintrat.
  • OLG München, 26.08.2015 - 7 U 647/13

    Bindungsfrist an Kaufangebot beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Dann wäre es aber inkonsequent, der Beklagten den Vorteil aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Zinsen zukommen zu lassen (OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 [vorinstanzliche Entscheidung zu BGH, V ZR 52/12, insoweit durch den Bundesgerichtshof nicht beanstandet] - I U 1522/11; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2012 - 31 U 92/12, juris Rn. 70).
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