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   OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04   

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https://dejure.org/2004,15505
OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04 (https://dejure.org/2004,15505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.2004 - 2 Ws 235/04 (https://dejure.org/2004,15505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 2004 - 2 Ws 235/04 (https://dejure.org/2004,15505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Haftbeschwerde; Außervollzugsetzung; Urteil; Verhältnismäßigkeit; Gewicht der Straftat; Höhe der Strafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Untersuchungshaft; Anforderungen an das Vorliegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr; Rechtsfolgen von dem Beschleunigungsgebot widersprechenden Verfahrensverzögerungen

  • Judicialis

    StPO § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 120
    Haftbeschwerde; Außervollzugsetzung; Urteil; Verhältnismäßigkeit; Gewicht der Straftat; Höhe der Strafe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04
    Vielmehr ist bei der Frage, ob ein Haftbefehl nach Erlass eines tatrichterlichen Urteils wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist, zutreffender Ansicht nach (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 251 m.w.N; Meyer-Goßner a.a.O., § 120 Rn. 7, § 121 Rn. 8) auch das Gewicht der Straftat und die Höhe der verhängten Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz treffenden Verschuldens abzuwägen.
  • OLG Hamm, 08.07.1999 - 4 Ws 242/99

    Haftbeschwerde, Dringender Tatverdacht nach Hauptverhandlung, Fluchtgefahr,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04
    Allein der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens zu der Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit seines strafbaren Handels in der festgestellten Weise (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 24. September 2003 in 3 Ws 368/03; Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99; Beschluss vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00 und Beschluss vom 29. Dezember 1999 in 4 Ws 515/99, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchbegriff "dringender Tatverdacht" lfd.Nr. 46).
  • OLG Hamm, 20.04.2000 - 4 Ws 150/00

    Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, Urteil 1. Instanz liegt bereits vor,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04
    Allein der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens zu der Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit seines strafbaren Handels in der festgestellten Weise (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 24. September 2003 in 3 Ws 368/03; Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99; Beschluss vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00 und Beschluss vom 29. Dezember 1999 in 4 Ws 515/99, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchbegriff "dringender Tatverdacht" lfd.Nr. 46).
  • OLG Hamm, 29.12.1999 - 4 Ws 515/99

    Haftbeschwerde, Haftverschonung, Invollzugsetzung nach Urteil, hohe

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04
    Allein der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens zu der Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit seines strafbaren Handels in der festgestellten Weise (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 24. September 2003 in 3 Ws 368/03; Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99; Beschluss vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00 und Beschluss vom 29. Dezember 1999 in 4 Ws 515/99, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchbegriff "dringender Tatverdacht" lfd.Nr. 46).
  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 4 Ws 340/05

    dringender Tatverdacht, erstinstanzliche Verurteilung, Fluchtgefahr,

    Vielmehr sind bei der Frage, ob ein Haftbefehl nach Erlass eines tatrichterlichen Urteils wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist, zutreffender Ansicht nach das Ausmaß der Verfahrensverzögerung und der Grad des die Justiz treffenden Verschuldens gegen das Gewicht der Straftat und die Höhe der verhängten bzw. im Rechtsmittelzug zu erwartenden Strafe abzuwägen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2004, 2 Ws 235/04).
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