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   OLG Hamm, 15.11.2012 - I-5 U 4/12   

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https://dejure.org/2012,48602
OLG Hamm, 15.11.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,48602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,48602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,48602)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Zuvor konnten alle Beteiligten den Verstoß und die Folgen nicht erkennen (vgl. BGH Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378 und Urteil v. 27.09.2005, Az. XI ZR 116/04).

    Wie bereits zur Prozessvollmacht ausgeführt, erfasst die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (vgl. BGH, Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378).

    Daraus folgt: § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass dem Dritten die den Rechtsschein erzeugende Urkunde im Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst, also in Urschrift oder - bei notariell beurkundeter Vollmacht - in einer Ausfertigung (§ 47 BeurkG) vorliegt; Abschriften genügen regelmäßig nicht (BGH, Urteil v. 15.10.1987, Az. III ZR 235/86, in NJW 1988, 697; BGH, Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378).

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 267/02

    Nichtigkeit eines ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Diese Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages und der darin enthaltenen Vollmacht erstreckt sich auch auf die zur Abgabe der Vollstreckungsunterwerfungserklärung erteilte Prozessvollmacht (BGH, Urteil v. 02.03.2004, Az. XI ZR 267/02, in BGHReport 2004, 954).

    Ob dies auch im prozessualen Bereich Anwendung findet, ist umstritten (vgl. BGH, Urteil v. 02.03.2004, Az. XI ZR 267/02, in BGHReport 2004, 954 und Urteil v. 20.03.2007, Az. XI ZR 362/06).

    In Betracht kommen hier die langjährigen Zahlungen der Kläger auf das Darlehen sowie ihre übrigen, in Ansehung des Darlehens getätigten persönlichen Handlungen, also in erster Linie die Vereinbarung neuer Konditionen für das Endfinanzierungsdarlehen am 22.06./07.07.2006 (vgl. BGH, Urteil v. 02.03.2004 in BGHReport 2004, 954).

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Die Zivilprozessordnung enthält vielmehr in §§ 80, 88 und 89 abschließende Spezialregelungen, die eine Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nicht vorsehen (vgl. BGH, Urteil v. 26.03.2003, Az. IV ZR 222/02).

    Handlungen aus dem vertraglichen Bereich wie in der vorliegenden Konstellation, haben eine solch weitreichende Wirkung nicht (vgl. BGH, Urteil v. 26.03.2003, AZ IV ZR 222/02).

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisungen des Geschäftsbesorgers kommt es somit entscheidend auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, während hierfür der Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisungen oder der Zeitpunkt der Einrichtung des Kreditkontos unerheblich sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.01.2012, XI ZR 457/10, NJW-RR 2012, 622, m.w.N.).

    Die Bank hat dann gegen den Darlehensnehmer weder einen Bereicherungsanspruch bezüglich des Zwischenkredits noch - mangels Auszahlung der Darlehensvaluta - einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch aus dem Endfinanzierungsvertrag (vgl. BGH, Urteil v. 17.01.2012, Az. XI ZR 457/10, NJW-RR 2012, 622).

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Für die Anwendung des § 172 Abs. 1 BGB reicht es jedoch auch aus, dass die entsprechende Vollmacht dem Notar bei der notariellen Beurkundung der Grundschuldbestellung vorgelegen, dieser das Vorliegen der Vollmacht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht dem Geschäftsgegner zugestellt hat (BGH, Urteil v. 28.03.2006, Az. XI ZR 239/04, in NJW 2006, 2118).

    Beruht das Vertrauen der Beklagten in den Bestand der Vollmacht auf der notariellen Beurkundung, erstreckt sich deren Richtigkeitsgewähr nicht nur auf das beurkundete Rechtsgeschäft, sondern auch auf weitere, von der Vollmacht erfasste Geschäfte (vgl. BGH, Urteil v. 28.03.2006, Az. XI ZR 239/04, in NJW 2006, 2118).

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Muss ein Darlehensnehmer nach dem Inhalt des Darlehensvertrages ein selbständiges Schuldversprechen i.S.v. § 780 BGB in Höhe des Grundschuldbetrages abgeben und sich insoweit der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen, also eine die Grundschuld verstärkende Sicherheit abgeben, ist es ihm verwehrt, sich auf die Nichtigkeit der Vollstreckungsunterwerfung zu berufen, wenn er an den Kreditvertrag gebunden und zur Rückzahlung der Darlehensvaluta verpflichtet ist (BGH, Urteil v. 27.09.2005, Az. XI ZR 79/04, in BKR 2005, 501).

    Fehlt ein Erklärungsbewusstsein des Betroffenen, so muss hinzukommen, dass er bei pflichtgemäßer Sorgfalt gemäß § 276 BGB hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urteil v. 27.09.2005, Az. XI ZR 79/04, in BKR 2005, 501).

  • KG, 06.01.2009 - 17 U 26/08
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Dass eine Genehmigung aufgrund einer Vereinbarung eines neuen Zinssatzes in Betracht zu ziehen ist, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ein neuer Zinssatz vereinbart wird, wird vertreten (vgl. KG Berlin, Urteil vom 06.01.2009, 17 U 26/08).

    Zwar hat das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 06.01.2009 (Az. 17 U 26/08) ausgeführt, dass eine Genehmigung aufgrund der Vereinbarung eines neuen Zinssatzes in Betracht zu ziehen ist.

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Ob der Geschäftsbesorger dabei einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum hat oder ob er allgemein verwendete Vertragsformulare benutzt, ist unerheblich (BGH, Urteil v. 28.09.2000, Az. IX ZR 279/99, in NJW 2001, 70).

    Allerdings muss zwischen den Zielen des - insgesamt verfassungskonformen -Rechtsberatungsgesetzes und der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit dessen, der ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG rechtsbesorgend tätig werden will, abgewogen werden (BGH, Urteil v. 28.09.2000, Az. IX ZR 279/99, in NJW 2001, 70).

  • BGH, 11.10.2011 - XI ZR 415/10

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht: Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Von einer erlaubnispflichtigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist deshalb auszugehen, wenn die Tätigkeit des Treuhänders den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen für den Treugeber mit mannigfaltigen rechtlichem Beratungsbedarf zum Gegenstand hat und nicht nur auf die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange beschränkt ist (BGH, Urteil v. 11.10.2011, Az. XI ZR 415/10, in NJW-RR 2012, 35).

    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Treuhänders/Auftragnehmers zum Abschluss aller mit dem Erwerb und der Finanzierung des Erwerbs zusammenhängenden Verträge enthält, ist daher nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG a.F. i.V.m. § 134 BGB auch eine dem Treuhänder erteilte umfassende Vollmacht erfasst (vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 11.10.2011, Az. XI ZR 415/10, in NJW-RR 2012, 35).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Daraus folgt: § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass dem Dritten die den Rechtsschein erzeugende Urkunde im Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst, also in Urschrift oder - bei notariell beurkundeter Vollmacht - in einer Ausfertigung (§ 47 BeurkG) vorliegt; Abschriften genügen regelmäßig nicht (BGH, Urteil v. 15.10.1987, Az. III ZR 235/86, in NJW 1988, 697; BGH, Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378).
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen

  • BGH, 29.07.2008 - XI ZR 387/06

    Verstoß der einem Vertreter erteilten Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 116/04

    Wirksamkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 362/06

    Wirksamkeit einer Verpflichtung zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 228/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
  • LG Köln, 16.09.1982 - 21 O 113/82
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

  • LG Paderborn, 07.12.2011 - 4 O 458/10

    Wirksamkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde im Falle der

  • FG Hamburg, 25.02.2015 - 5 K 135/12

    Veranlasserhaftung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden -

    Zivilrechtlich besteht eine Leistungsbeziehung darüber hinaus selbst in Falle eines Treuhandverhältnisses auf der Empfängerseite unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem Treuhänder (BGH Urteil vom 27.04.1961 VII ZR 4/60, NJW 1961, 1461; OLG Hamm Urteil vom 15.11.2012 5 U 4/12, Tz. 144 ff. juris; Palandt 73. Aufl. 2014 § 812 BGB Rn. 55).
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