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   OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01   

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https://dejure.org/2001,8197
OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01 (https://dejure.org/2001,8197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2001 - 20 U 78/01 (https://dejure.org/2001,8197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2001 - 20 U 78/01 (https://dejure.org/2001,8197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung; Pflegeversicherungsvertrag; Außerordentliches Kündigungsrecht; Beleidigende Äußerungen des Versicherungsnehmers; Bagatellforderung des Versicherers

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  • OLG München, 08.07.1996 - 17 U 1871/96

    Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
    Zumindest wird man mit dem Landgericht in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen müssen, daß er vor einer fristlosen Vertragskündigung den VN abmahnt und ihn auf diese Weise eindringlich darauf hinweist, daß er im Wiederholungsfall mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsse (vgl. Senat, a.a.O.; OLG München, VersR 1997, 689; Hohlfeld in Berliner Kommentar zum VVG, § 178 i Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89

    Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung.
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