Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung; Pflegeversicherungsvertrag; Außerordentliches Kündigungsrecht; Beleidigende Äußerungen des Versicherungsnehmers; Bagatellforderung des Versicherers
- Judicialis
BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages durch den Versicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.02.2001 - 2 O 265/00
- OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung. - OLG München, 08.07.1996 - 17 U 1871/96
Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Zumindest wird man mit dem Landgericht in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen müssen, daß er vor einer fristlosen Vertragskündigung den VN abmahnt und ihn auf diese Weise eindringlich darauf hinweist, daß er im Wiederholungsfall mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsse (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG München, VersR 1997, 689;… Hohlfeld in Berliner Kommentar zum VVG, § 178 i Rdn. 12 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89
Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung.