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   OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25004
OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16 (https://dejure.org/2016,25004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2016 - 12 UF 51/16 (https://dejure.org/2016,25004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 12 UF 51/16 (https://dejure.org/2016,25004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 Abs. 2
    Sozial-familiäre; Vaterschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 1600 Abs. 2
    Vaterschaftsanfechtungsrecht des leiblichen Vaters bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ein Kind - Zwei (soziale) Väter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozial-familiäre Vaterschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Teleologische Reduktion des § 1600 Abs. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2003 festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, den biologischen Vater zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen (BVerfG, FamRZ 2003, 816).

    6 Abs. 2 S. 1 GG enthält das Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen (BVerfG, FamRZ 2003, 816).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
    Das Negativmerkmal der sozial-familiären Beziehung zum rechtlichen Vater dient im Interesse des Kindes dem Schutz der bestehenden sozialen Familie (BVerfG, NJW 2014, 1364).
  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13

    Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
    Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass diese Grundsätze auch gelten, wenn der leibliche Vater von der Geburt des Kindes mehrere Jahre mit diesem zusammengelebt und auch weiterhin Unterhaltskontakte gehalten hat, es jedoch versäumte, durch Anerkennung der Vaterschaft (§§ 1592 Nr. 2, 1594 BGB) die rechtliche Vaterschaft zu erlangen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre (BVerfG, FamRZ 2015, 817).
  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
    Es hat es auch mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar erklärt, den mutmaßlichen biologischen Vater von der Vaterschaftsanfechtung selbst in den Fällen auszuschließen, in denen der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben, wenn dies zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie notwendig ist (FamRZ 2014, 191).
  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 389/16

    Keine Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vaters bei Bestehen einer

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2016, 2135 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, der Antragsteller sei der leibliche Vater des Kindes und habe seinen Antrag auch innerhalb der Anfechtungsfrist gemäß § 1600 b Abs. 1 BGB gestellt.
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