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   OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94   

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OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94 (https://dejure.org/1995,3863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.1995 - 15 W 328/94 (https://dejure.org/1995,3863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - 15 W 328/94 (https://dejure.org/1995,3863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 235 § 1; RAG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der ehemaligen DDR gegenständlich beschränkten Erbscheins)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 235 § 1; RAG § 25
    Voraussetzungen für die Erteilung eines beschränkten Erbscheins

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 758
  • Rpfleger 1995, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Wegen seiner von der Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474 f.) abweichenden Auffassung legt der Senat die Sache dem BGH zur Entscheidung vor (§ 28 Abs. 2 FGG ).«.

    An einer solchen Entscheidung sieht sich der Senat jedoch gehindert durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 20.07.1992 (FamRZ 1992, 1474 f.), dessen Rechtsauffassung zur Zurückweisung der weiteren Beschwerde führen müßte.

    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdnr. 7).

    Allerdings haben das Kammergericht (OLGZ 1992, 279, 283 f.) und das OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474 f.; ebenso Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260, Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229, 230) die Auffassung vertreten, der Erteilung eines auf unbewegliches Vermögen in der ehemaligen DDR gegenständlich beschränkten Erbscheines stehe nicht entgegen, daß im Einzelfall zweifelhaft sei, ob Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren seien.

    Deshalb muß bei einer solchen umfassenden Erbeinsetzung angenommen werden, daß sie auch für einen aus Rechtsgründen verselbständigten Nachlaß wie denjenigen für unbewegliches Vermögen in der früheren DDR angeordnet ist (OLG Oldenburg aaO.; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474; Gottwald FamRZ 1994, 726).

    Der Senat kann deshalb in dem von ihm beabsichtigten Sinn nicht entscheiden, ohne von dem oben bereits genannten Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 20.07.1992 (FamRZ 1992, 1474) abzuweichen.

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdnr. 7).

    Allerdings haben das Kammergericht (OLGZ 1992, 279, 283 f.) und das OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474 f.; ebenso Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260, Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229, 230) die Auffassung vertreten, der Erteilung eines auf unbewegliches Vermögen in der ehemaligen DDR gegenständlich beschränkten Erbscheines stehe nicht entgegen, daß im Einzelfall zweifelhaft sei, ob Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren seien.

    Im Hinblick auf die Abweichung von der genannten Entscheidung des OLG Zweibrücken kann dahingestellt bleiben, ob auch die Entscheidung des KG in OLGZ 1992, 279 eine Vorlagepflicht des Senats begründet.

  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdnr. 7).

    Allerdings muß in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, daß das in der ehemaligen DDR belegene unbewegliche Vermögen einen rechtlich selbständigen Nachlaß bildet, so daß nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß der Erblasser der Beteiligten zu 1) beide Nachlässe zuwenden wollte (BayObLG ZEV 1994, 47, 49 = FamRZ 1994, 723).

    Die bereits herangezogene Entscheidung des BayObLG (ZEV 1994, 47 = FamRZ 1994, 723) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Der Entscheidung des OLG Köln (OLGZ 1994, 334, 337 f. = FamRZ 1994, 591) läßt sich nicht mit abschließender Deutlichkeit entnehmen, ob dieses Gericht grundsätzlich eine andere Auslegung einer testamentarischen Erbeinsetzung in Fällen für geboten hält, in denen eine Nachlaßspaltung eingetreten ist.
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Deshalb muß bei einer solchen umfassenden Erbeinsetzung angenommen werden, daß sie auch für einen aus Rechtsgründen verselbständigten Nachlaß wie denjenigen für unbewegliches Vermögen in der früheren DDR angeordnet ist (OLG Oldenburg aaO.; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474; Gottwald FamRZ 1994, 726).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Auf der Grundlage der vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen tatsächlichen Feststellungen bestehen insoweit schon keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Erblasserwillen, so daß es auf die weitere Frage nicht ankommt, ob ein solcher Erblasserwille eine hinreichende Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst gefunden hat (BGH NJW 1983, 672, 673).
  • OLG Celle, 10.08.1992 - 22 W 119/91
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Der Senat folgt der weitaus überwiegenden Auffassung, die eine Anwendbarkeit des § 25 Abs. 2 RAG auf Rückübertragungs- bzw. Entschädigungsansprüche nach dem VermG ablehnt (OLG Oldenburg NdsRpfl 1992, 179, 180; OLG Celle DtZ 1992, 355 ; Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260; Dressler, DtZ 1993, 229, 230; Bader, DtZ 1994, 22 ff.; Faßbender, DNotZ 1994, 362; Staudinger-Rauscher, BGB , 12. Aufl., Art. 235 EGBGB Rdn 9; Erman-Hohloch, BGB , 9. Aufl., Art. 25 EGBGB Rdn 59; Palandt-Heldrich, BGB , 54. Aufl., Art. 25 EGBGB , Rdn 23).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.1986 - 2 AR 25/86

    Unterbringungsgenehmigungsverfahren; Vormundschaft ; Pflegschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines solchen Erbscheins bedarf regelmäßig keiner besonderen Prüfung; es kann nur verneint werden, wenn ein Erbschein ohne jedes Bedürfnis für eine Rechtsfolge begehrt wird (BayObLG, Rpfleger 1990, 512 ; FamRZ 1986, 1150, 1151).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 582 ) setzt der Einigungsvertrag nicht zwei verschiedene, sondern ein einziges deutsches interlokales Privatrecht voraus.
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90

    Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines solchen Erbscheins bedarf regelmäßig keiner besonderen Prüfung; es kann nur verneint werden, wenn ein Erbschein ohne jedes Bedürfnis für eine Rechtsfolge begehrt wird (BayObLG, Rpfleger 1990, 512 ; FamRZ 1986, 1150, 1151).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.
  • BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der

    Sollte die Auslegung demnach ergeben, daß sich die letztwillige Verfügung des Erblassers vom 22.5.1974 nicht auf den durch § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßten Nachlaßteil bezieht, so wäre insoweit gesetzliche Erbfolge eingetreten (vgl. § 365 ZGB -DDR; zur Erbscheinserteilung in einem solchen Fall vgl. BayObLG aaO. sowie einschränkend OLG Hamm Vorlagebeschluß.vom 23.1.1995 15 W 328/94, ferner Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 7 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 3 W 213/96

    Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung ; Anwendbare Vorschriften bei den zum

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