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   OLG Hamm, 28.09.2009 - I-5 U 80/07   

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https://dejure.org/2009,14962
OLG Hamm, 28.09.2009 - I-5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,14962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2009 - I-5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,14962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2009 - I-5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,14962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung durch Eigentümer trotz bestehenden Wohnrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1104
  • DNotZ 2010, 128
  • NZM 2010, 525
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Kann eine Regelungslücke nämlich auf verschiedene Weise geschlossen werden und bestehen keine Anhaltspunkte dafür, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. nur BGH NJW 1990, 1723, 1725; BGH NJW-RR 2005, 1619, 1621).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, Ansprüche aus einer Vermietungsvereinbarung, wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2007 (V ZR 163/06 - NJW 2007, 1884 ff.) zugrunde gelegen habe, bestünden nicht, weil die Parteien eine solche Vereinbarung nicht getroffen hätten.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Kann eine Regelungslücke nämlich auf verschiedene Weise geschlossen werden und bestehen keine Anhaltspunkte dafür, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. nur BGH NJW 1990, 1723, 1725; BGH NJW-RR 2005, 1619, 1621).
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Senats mit Urteil vom 09.01.2009 (V ZR 168/07 - NJW 2009, 1348 f.) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Schließlich verbleibt als reale, wenn nicht sogar als überwiegend wahrscheinliche Alternative die Möglichkeit, dass sich die Parteien - was rechtlich unbedenklich möglich gewesen wäre - für den Fall der Unterbringung der Mutter in ein Pflegeheim dafür entschieden hätten, dass Wohnungsrecht zur Löschung zu bringen (vgl. auch die Konstellation in der Entscheidung des BGH vom 06.02.2009, V ZR 130/08 - NJW 2009, 1346 ff.), da es nach den Vorstellungen der Parteien im Fall einer Pflegebedürftigkeit der Mutter der Beklagten seine Funktion erfüllt hatte.
  • LG Erfurt, 26.11.2010 - 10 O 370/10

    Anspruch auf Auskehr vereinnahmter Mieten auf Grund eines Wohnungsrechts

    Vom OLG Hamm wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es an einer Regelungslücke dann fehlt, wenn die Parteien deshalb bewusst nichts in den Vertrag geschrieben haben, weil sich die Lösung des Problems aus dem Gesetz ergibt (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009, Aktenzeichen 5 U 80/07).

    Dies würde bedeuten, dass weder der Eigentümer noch der Wohnungsberechtigte ohne die Zustimmung des jeweils Anderen vermieten dürfte und dass bei Zuwiderhandlung jeweils eine Unterlassungsklage möglich wäre (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009, Aktenzeichen 5 U 80/07).

    Auch bei der Prüfung von § 812 Abs. 1 Satz 1 2.Alternative BGB ist Anspruchsvoraussetzung, dass es um eine Vermögensverschiebung geht, die nach dem "Zuweisungsgehalt der einschlägigen rechtlichen Güterzuordnung" dem in Anspruch Genommenen nicht zusteht (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009, Aktenzeichen 5 U 80/07).

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