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OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 2 ; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 11.09.2014 - 2 O 83/14
- OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
- BGH, 06.04.2016 - VII ZB 7/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
ln aller Regel darf der Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass einem ordnungsgemäß begründeten ersten Antrag auf Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO stattgegeben wird (BGH NJW 2004, 1742, juris Tz. 4, NJW 1999, juris Tz. 7). - BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
Zu einer solchen wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9.12.2014 - VI ZB 42/13 -, juris Tz. 8, m.w.N.). - BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08
Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
Für die bereits zuvor abgelaufene Frist ist eine Fristverlängerung nicht möglich (vgl. BGH NJW-RR 2010, 998, Tz. 10). - BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86
Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
Der Beklagte hatte vielmehr, nachdem die Begründungsfrist versäumt war, nur die rechtliche Möglichkeit, die Berufungsbegründung selbst nachzureichen und hierfür die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, beides innerhalb der einmonatigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO (BGH VersR 1987, 308). - LG Arnsberg, 11.09.2014 - 2 O 83/14
Anspruch auf Schadensersatz für den fehlerhaften Einbau einer nicht zum Befahren …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (I-2 0 83/14) wird als unzulässig verworfen.