Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4852
OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02 (https://dejure.org/2002,4852)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.10.2002 - 6 W 534/02 (https://dejure.org/2002,4852)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 6 W 534/02 (https://dejure.org/2002,4852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschmelzungsanmeldung ; Schlussbilanz; Beschwerdefähige Verfügung; Antragszurückweisung; Aufforderung zur Neuanmeldung; Anmeldung zum Handelsregister; Formmangel; Wirksamkeitsvoraussetzung; Vollzugsvoraussetzung; Hinweispflicht; Eigenurkunde

  • Judicialis

    HGB § 12; ; UmwG § 17 Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 12; UmwG § 17 Abs. 2 S. 4
    Verschmelzungsanmeldung und Schlussbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 99
  • NJ 2003, 44 (Ls.)
  • NZG 2003, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.01.2001 - 20 W 255/00

    Zulässigkeit der notariellen Eigenurkunde bei der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
    (aA OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225, 226).

    Auch wenn § 12 HGB unausgesprochen der öffentlich beglaubigten Privaturkunde die öffentliche Urkunde gleichstellt (vgl. § 129 Abs. 2 BGB; MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 12 Rn. 13) und wenn das Notarschreiben als sog. Eigenurkunde des Notars und damit als öffentliche Urkunde in Betracht kommt (vgl. BGHZ 78, 36, 38; BayObLG DNotZ 1983, 434; OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225 m. Anm. Reithmann), so ist eine Heilung des ursprünglichen Formmangels nicht erfolgt.

    Soweit das OLG Frankfurt (MittBayNot 2001, 225, 226) meint, die Notareigenurkunde unterliege keinen Formgeboten, erfordert die hier vertretene Gegenansicht keine Vorlage an den BGH, denn in dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall war das Notarschreiben gesiegelt, so dass die Entscheidung des OLG Frankfurt nicht von der dort vertretenen Rechtsansicht zur Formbedürftigkeit der Notareigenurkunde abhängt.

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
    Auch wenn § 12 HGB unausgesprochen der öffentlich beglaubigten Privaturkunde die öffentliche Urkunde gleichstellt (vgl. § 129 Abs. 2 BGB; MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 12 Rn. 13) und wenn das Notarschreiben als sog. Eigenurkunde des Notars und damit als öffentliche Urkunde in Betracht kommt (vgl. BGHZ 78, 36, 38; BayObLG DNotZ 1983, 434; OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225 m. Anm. Reithmann), so ist eine Heilung des ursprünglichen Formmangels nicht erfolgt.
  • OLG Nürnberg, 15.03.2021 - 12 W 488/21

    Zulässigkeit einer virtuellen Hauptversammlung einer Körperschaft öffentlichen

    Offen bleiben kann, ob der Formmangel zur Unwirksamkeit der unter dem 12.02.2021 wiederholten Eintragungsanträge führt oder lediglich ein Vollzugshindernis darstellt (vgl. OLG Jena NJW-RR 2003, 99 zur früheren Rechtslage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht