Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35a) |
(1) Der Anmeldung sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift oder Abschrift der Verschmelzungsvertrag, die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse, die nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber einschließlich der Zustimmungserklärungen nicht erschienener Anteilsinhaber, der Verschmelzungsbericht, der Prüfungsbericht oder die Verzichtserklärungen nach § 8 Abs. 3, § 9 Absatz 2, § 12 Abs. 3, § 54 Abs. 1 Satz 3 oder § 68 Abs. 1 Satz 3, ein Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Verschmelzungsvertrages oder seines Entwurfs an den zuständigen Betriebsrat beizufügen.
(2) 1Der Anmeldung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger ist ferner eine Bilanz dieses Rechtsträgers beizufügen (Schlußbilanz). 2Für diese Bilanz gelten die Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung entsprechend. 3Sie braucht nicht bekanntgemacht zu werden. 4Das Registergericht darf die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie | 30.07.2009 | |
| 25.04.2007 | Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes | 19.04.2007 |
vertrags § 6Form des Verschmelzungs-
vertrags § 7Kündigung des Verschmelzungs-
vertrags § 8Verschmelzungsbericht § 9Prüfung der Verschmelzung § 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer § 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer § 12Prüfungsbericht § 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag § 14Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses § 16Anmeldung der Verschmelzung § 17Anlagen der Anmeldung § 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers § 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung § 20Wirkungen der Eintragung § 21Wirkung auf gegenseitige Verträge § 22Gläubigerschutz § 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten § 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers § 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger § 26Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers § 28Unwirksamkeit des Verschmelzungs-
beschlusses eines übertragenden Rechtsträgers § 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag § 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 31Annahme des Angebots § 32Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 33Anderweitige Veräußerung § 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts § 35aInteressenausgleich und Betriebsübergang
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Rechtsprechung zu § 17 UmwG
152 Entscheidungen zu § 17 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.09.2026 - II ZB 3/25
Anmeldung einer Umwandlung: Zur zeitnahen Nachreichung der beizufügenden ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 20.02.2025 - 22 W 64/24
Anmeldung der Eintragung einer Abspaltung; Beifügung einer Schlussbilanz
- KG, 20.02.2025 - 22 W 64/24
- BGH, 18.03.2025 - II ZB 1/24
Nachreichung einer der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 12.01.2024 - 3 Wx 181/23
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer Verschmelzung ins ...
- OLG Düsseldorf, 12.01.2024 - 3 Wx 181/23
- OLG Köln, 10.02.2020 - 2 Wx 28/20
Pflicht zur Stichtagsbilanz bei Verschmelzung nicht buchführungspflichtiger ...
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 - 7 K 2491/21
Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags aus einer Verschmelzung; ...
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 - 7 K 2493/21
Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags aus einer Verschmelzung; ...
- BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3615/14
Körperschaftsteuer: Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe
- FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3615/14
- FG München, 24.07.2024 - 1 K 524/19
Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Querverweise
Auf § 17 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- § 104 (Bekanntmachung der Verschmelzung)
- Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch
- § 20 (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
Redaktionelle Querverweise zu § 17 UmwG:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Allgemeine Vorschriften
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 5 III (Inhalt des Verschmelzungsvertrags) (zu § 17 I)