Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
Erster Abschnitt - Möglichkeit der Verschmelzung (§§ 2 - 3) |
Rechtsträger können unter Auflösung ohne Abwicklung verschmolzen werden
gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften des übernehmenden oder neuen Rechtsträgers an die Anteilsinhaber (Gesellschafter, Partner, Aktionäre oder Mitglieder) der übertragenden Rechtsträger.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14.08.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.08.2006 | Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts | 14.08.2006 |
Rechtsprechung zu § 2 UmwG
443 Entscheidungen zu § 2 UmwG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene ...
- OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 15 U 39/22
Unterbauleiste
Zum selben Verfahren:
- VK Nordbayern, 16.02.2016 - 21.VK-3194-01/16
Umwandlung durch Verschmelzung führt nicht zum Angebotsausschluss!
- BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22
Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister
- OLG München, 29.08.2022 - 33 U 4846/21
Kündigung eines Beratervertrags wegen Verschmelzung des beratenen Unternehmens
- BFH, 07.07.2020 - VII R 6/19
Antrag auf Stromsteuerentlastung bei Verschmelzung
- BFH, 14.02.2022 - VIII R 44/18
Einkommensteuerliche Behandlung barer Zuzahlungen an den inländischen ...
- FG München, 03.03.2022 - 4 K 1241/21
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13
Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik
Querverweise
Auf § 2 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Notarkosten
- Wertvorschriften
- Beurkundung
- § 98 (Vollmachten und Zustimmungen)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 40 (Geschäftswert bei zustimmenden Erklärungen)
- Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
- § 29 (Kapitalveränderungen bei Umwandlungen)
- Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 34 (Schlussvorschriften)
- Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
- Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch
- § 20 (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)