Umwandlungssteuergesetz
Artikel 6 des Gesetzes vom 07.12.2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), in Kraft getreten am 13.12.2006zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 387) m.W.v. 01.01.2025
Erster TeilAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
Zweiter Teil
§ 3Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
§ 4Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers
§ 5Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
§ 6Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten
§ 7Besteuerung offener Rücklagen
§ 8Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen
§ 9Formwechsel in eine Personengesellschaft
§ 10(weggefallen)
Dritter Teil
§ 11Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
§ 12Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
§ 13Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
§ 14(weggefallen)
Vierter Teil
§ 15Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
§ 16Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
Fünfter TeilGewerbesteuer (§§ 17 - 19)
§ 17(weggefallen)
§ 18Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft
§ 19Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft
Sechster Teil
§ 20Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
§ 21Bewertung der Anteile beim Anteilstausch
§ 22Besteuerung des Anteilseigners
§ 23Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft
Siebter Teil
§ 24Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft
Achter Teil
§ 25Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils
Neunter Teil
§ 26(weggefallen)