Deutschland

Umwandlungssteuergesetz

Artikel 6 des Gesetzes vom 07.12.2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), in Kraft getreten am 13.12.2006

zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2024 (BGBl. I S. 108) m.W.v. 28.03.2024

Erster Teil

§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2 Steuerliche Rückwirkung

Zweiter Teil

§ 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 4 Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers

§ 5 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 6 Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

§ 7 Besteuerung offener Rücklagen

§ 8 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

§ 9 Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 10 (weggefallen)

Dritter Teil

§ 11 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 12 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

§ 13 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 14 (weggefallen)

Vierter Teil

§ 15 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften

§ 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Fünfter Teil

§ 17 (weggefallen)

§ 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 19 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Sechster Teil

§ 20 Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

§ 21 Bewertung der Anteile beim Anteilstausch

§ 22 Besteuerung des Anteilseigners

§ 23 Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft

Siebter Teil

§ 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

Achter Teil

§ 25 Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils

Neunter Teil

§ 26 (weggefallen)

Zehnter Teil

§ 27 Anwendungsvorschriften

§ 28 Bekanntmachungserlaubnis

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