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Umwandlungssteuergesetz

   Zweiter Teil - Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§§ 3 - 10)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/UmwStG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ UmwStG (https://dejure.org/gesetze/UmwStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ UmwStG
__paste_bez__ __paste_norm__ Umwandlungssteuergesetz (https://dejure.org/gesetze/UmwStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Umwandlungssteuergesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 9
Formwechsel in eine Personengesellschaft

1Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. 2Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. 3Die Bilanzen nach Satz 2 können auch für einen Stichtag aufgestellt werden, der höchstens acht Monate vor der Anmeldung des Formwechsels zur Eintragung in ein öffentliches Register liegt (Übertragungsstichtag); § 2 Absatz 3 bis 5 gilt entsprechend.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1259), in Kraft getreten am 09.06.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
09.06.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz)02.06.2021BGBl. I S. 1259
31.12.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)22.12.2009BGBl. I S. 3950

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Rechtsprechung zu § 9 UmwStG

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Querverweise

Auf § 9 UmwStG verweisen folgende Vorschriften:

    Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) 
      Gewerbesteuer
        § 18 (Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft)
     
      Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
        § 25 (Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils)
     
      Anwendungsvorschriften und Ermächtigung
        § 27 (Anwendungsvorschriften)
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