Umwandlungssteuergesetz
Zweiter Teil - Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§§ 3 - 10) |
1Dem Anteilseigner ist der Teil des in der Steuerbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes, der sich nach Anwendung des § 29 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ergibt, in dem Verhältnis der Anteile zum Nennkapital der übertragenden Körperschaft als Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zuzurechnen. 2Dies gilt unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 ermittelt wird.
Rechtsprechung zu § 7 UmwStG
40 Entscheidungen zu § 7 UmwStG in unserer Datenbank:
- BFH, 11.04.2019 - IV R 1/17
Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 98/15
Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils aufgrund des Formwechsels einer ...
- FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 98/15
- BFH, 09.05.2019 - IV R 13/17
Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG - Behandlung des Übernahmeergebnisses nach § 4 ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 28.08.2017 - 3 K 1256/15
Einkommensteuer: Außerbilanzielle Hinzurechnungen erhöhen nicht den nicht ...
- FG Münster, 28.08.2017 - 3 K 1256/15
- BFH, 10.02.2016 - VIII R 43/13
Besteuerungszeitpunkt der Einkünfte nach § 7 Nr. 1 UmwStG 1995 - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09
Umwandlungssteuerrecht: Zurechnung von vEK an den nicht wesentlich beteiligten ...
- FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09
- FG Schleswig-Holstein, 29.01.2014 - 2 K 219/12
Rücklagenbesteuerung gem. § 7 UmwStG 2006: Maßgeblichkeit des --nicht durch ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 30.05.2018 - I R 31/16
Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin
- BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen ...
Querverweise
Auf § 7 UmwStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
- Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)
- § 16 (Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft)
- Gewerbesteuer
- § 18 (Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft)
- Anwendungsvorschriften und Ermächtigung
- § 27 (Anwendungsvorschriften)