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OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abberufung eines Richters wegen dienstlicher Überlastung
- Judicialis
DONW § 55 Abs. 3; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 1; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 3; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 4; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 5; ; BNotO § 96 Satz 1; ; BNotO § 99
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 96 § 99; DONW § 55; GG Art. 101
Zulässiger Wechsel des Untersuchungsführers im Disziplinarverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90
Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer - …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04
Die Abberufung eines Untersuchungsführers in Disziplinarverfahren ist gemäß § 55 Abs. 3 Sätze 4 und 5 DONW (hier i.V.m. § 96 Satz 1 BNotO) nur unter engen Voraussetzungen zulässig, denn kraft der ihm verliehenen Unabhängigkeit bei der Durchführung der Untersuchung steht ein Wechsel des Untersuchungsführers unter dem Schutz des entsprechend anwendbaren Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (vgl. BVerwGE 93, 151 ff., BVerwGE 113, 32 ff.).angemessen zu entlasten (vgl. BVerwGE 93, 151 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04
Die Abberufung eines Untersuchungsführers in Disziplinarverfahren ist gemäß § 55 Abs. 3 Sätze 4 und 5 DONW (hier i.V.m. § 96 Satz 1 BNotO) nur unter engen Voraussetzungen zulässig, denn kraft der ihm verliehenen Unabhängigkeit bei der Durchführung der Untersuchung steht ein Wechsel des Untersuchungsführers unter dem Schutz des entsprechend anwendbaren Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (vgl. BVerwGE 93, 151 ff., BVerwGE 113, 32 ff.).