Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11978
OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04 (https://dejure.org/2004,11978)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04 (https://dejure.org/2004,11978)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 2 X (Not) 32/04 (https://dejure.org/2004,11978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    DONW § 55 Abs. 3; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 1; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 3; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 4; ; DONW § 55 Abs. 3 Satz 5; ; BNotO § 96 Satz 1; ; BNotO § 99

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 96 § 99; DONW § 55; GG Art. 101
    Zulässiger Wechsel des Untersuchungsführers im Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer -

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04
    Die Abberufung eines Untersuchungsführers in Disziplinarverfahren ist gemäß § 55 Abs. 3 Sätze 4 und 5 DONW (hier i.V.m. § 96 Satz 1 BNotO) nur unter engen Voraussetzungen zulässig, denn kraft der ihm verliehenen Unabhängigkeit bei der Durchführung der Untersuchung steht ein Wechsel des Untersuchungsführers unter dem Schutz des entsprechend anwendbaren Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (vgl. BVerwGE 93, 151 ff., BVerwGE 113, 32 ff.).

    angemessen zu entlasten (vgl. BVerwGE 93, 151 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04
    Die Abberufung eines Untersuchungsführers in Disziplinarverfahren ist gemäß § 55 Abs. 3 Sätze 4 und 5 DONW (hier i.V.m. § 96 Satz 1 BNotO) nur unter engen Voraussetzungen zulässig, denn kraft der ihm verliehenen Unabhängigkeit bei der Durchführung der Untersuchung steht ein Wechsel des Untersuchungsführers unter dem Schutz des entsprechend anwendbaren Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (vgl. BVerwGE 93, 151 ff., BVerwGE 113, 32 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht