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   OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12 (verbunden mit 18 U 4/12)   

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https://dejure.org/2013,48547
OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12 (verbunden mit 18 U 4/12) (https://dejure.org/2013,48547)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2013 - 18 U 5/12 (verbunden mit 18 U 4/12) (https://dejure.org/2013,48547)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 18 U 5/12 (verbunden mit 18 U 4/12) (https://dejure.org/2013,48547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit u. einer Zahlungsstockung; Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    InsO § 17 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und einer Zahlungsstockung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    (1) Die Frage, ob noch von einer vorübergehenden Zahlungsstockung oder schon von einer (endgültigen) Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, muss allein aufgrund der objektiven Umstände beantwortet werden (BGHZ 163, 134, 140; MünchKomm- InsO/Eilenberger, § 17 Rz. 6).

    Darin wären die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel in Beziehung zu setzen zu den am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (vgl. BGHZ 163, 134, 138; MünchKomm- InsO/Eilenberger, § 17 Rz. 10; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 17, Rz. 24, 38 ff.).

    Die im Hinweisbeschluss dargestellte Liquiditätsrechnung ist nötig, wenn eine Prognose erforderlich ist, also etwa im Rahmen der Frage, ob Insolvenzantrag zu stellen oder ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist (vgl. BGHZ 163, 134, 140).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Eine solche Liquiditätsbilanz ist jedoch nicht erforderlich, wenn anderweitig festgestellt werden kann, dass der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (BGH, Urteil vom 12.10.2006 -IX ZR 228/03, Rz. 28).

    Es bedarf insoweit keiner Prognose (so BGH, Urteil vom 12.10.2006 -IX ZR 228/03, Rz. 28).

    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006 , IX ZR 228/03, Rz. 22, 28).

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    dd) Die streitgegenständlichen Eingänge auf dem durchgängig debitorisch geführten Geschäftskonto der Schuldnerin stehen, wie das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 26.3. 2007 -II ZR 310/05) richtig ausführt, Zahlungen i.S. des § 130a Abs. 2 HGB a.F. gleich.

    Besteht daneben, wie vorliegend, für die gleichen tatsächlichen Vorgänge eine konkurrierende Haftung aus § 32b GmbHG a.F., ist ein solcher Vorbehalt nicht geboten (BGH, Urteil vom 26.03.2007 -II ZR 310/05, Rz. 14).

    aa) Diese Rechtssprechungsregeln gelten über § 172a HGB a.F. auch für die Kommanditisten einer KG (BGH, Urteil vom 26.03.2007 -II ZR 310/05, Rz. 13; Strohn in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Auflage 2008, § 172a, Rz. 5, 8, 17) und sind vorliegend, da das Insolvenzverfahren vor Inkrafttreten des neuen § 30 Abs. 1 S. 3. GmbHG am 01.11.2008 eröffnet wurde, noch anwendbar (vgl. Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage 2012, Anh. zu § 64, Rz. 147).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Eine auf § 371 BGB analog gestützte Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH nur dann zulässig, wenn über eine Vollstreckungsgegenklage rechtskräftig zu Gunsten des Herausgabeklägers entschieden worden ist oder die Erfüllung der dem Titel zu Grunde liegenden Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist (vgl. BGH, Urteile vom 14.07.2008 -II ZR 132/07, Rz. 9; vom 05.03.2009 -IX ZR 141/07, Rz. 16 m.w.N.).

    Nur unter diesen Voraussetzungen wäre aber eine Umgehung der Vorschriften über die Vollstreckungsgegenklage nicht zu befürchten (BGH, Urteil vom 05.03.2009 -IX ZR 141/07, Rz. 16).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Auch wenn diese Gläubigerin, wie der Beklagte vorträgt, nach Bestellung von Sicherheiten eine Stundung gewährt haben sollte, kann dieser Umstand in der gebotenen Gesamtwürdigung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2011 -IX ZR 134/10, Rz. 17).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Eine auf § 371 BGB analog gestützte Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH nur dann zulässig, wenn über eine Vollstreckungsgegenklage rechtskräftig zu Gunsten des Herausgabeklägers entschieden worden ist oder die Erfüllung der dem Titel zu Grunde liegenden Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist (vgl. BGH, Urteile vom 14.07.2008 -II ZR 132/07, Rz. 9; vom 05.03.2009 -IX ZR 141/07, Rz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    c) Dem Beklagten war im Urteil nicht vorzubehalten, seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag decken, den die L als begünstigte Gesellschaftsgläubigerin im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 08.01.2001 -II ZR 88/99, LS 3 zu § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus (BGH, Urteil 20.12.2007 -IX ZR 93/06).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Der hierauf gestützte Mahnbescheid hatte auf den Lauf der Verjährung von Ansprüchen wegen der Verrechnung des Verwertungserlöses keinen Einfluss (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2008 -XI ZR 253/07, Rz. 18f).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
    Der Beklagte hat, nachdem gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsO von der Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, zunächst Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass gleichwohl keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt (Uhlenbruck, a.a.O., § 17, Rz. 28; BGH , Urteil vom 25.10.2001 - IX ZR 17/01).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 40/10

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Feststellung der Zahlungseinstellung

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 51/06

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an einen Sanierer nach Eintritt der

  • BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99

    Haftungsbescheid

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

  • OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05

    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters -

  • BFH, 05.03.1985 - VII B 69/84

    Umfang der steuerrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters einer

  • BFH, 11.11.1986 - VII R 201/83

    Geltendmachung der Verfahrensrüge der Nichtvernehmung - Voraussetzungen für die

  • BFH, 07.05.1985 - VII R 111/78

    Haftung einer vertretungsberechtigten Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1994 - 17 U 210/93
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