Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04   

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https://dejure.org/2005,5129
OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04 (https://dejure.org/2005,5129)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2005 - 15 W 44/04 (https://dejure.org/2005,5129)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 15 W 44/04 (https://dejure.org/2005,5129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit eines vorgerichtlichen Privatgutachtens bei Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers; fehlender Prozessbezug bei Gutachtenauftrag vor einer Klageandrohung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines vorprozessualen Gutachtens durch einen Haftpflichtversicherer; Prüfung der Kompatibilität von Schäden beteiligter Unfallfahrzeuge; Beanstandung der Festsetzung der Kosten des Privatgutachtens ; Beauftragung eines Gutachtens durch den ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 247; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall eingeholten Privatgutachtens in einem späteren Zivilprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
    Voraussetzung für eine Erstattung ist zum einen, dass es sich um "Kosten des Rechtsstreits" handelt und zum anderen, dass der Auftrag an den Privatsachverständigen im konkreten Fall auch notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung war (vgl. ausführlich BGH, NJW 2003, 1398 ff).

    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2003, 1398, 1399) hat zwar entschieden, dass das Privatgutachten einer Haftpflichtversicherung prozessbezogen eingeholt worden ist, wenn vorher eine Klage angedroht wurde.

  • OLG Frankfurt, 07.06.1994 - 12 W 112/94

    Haftpflichtversicherung; Gutachterkosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
    Vor Klageandrohung lässt sich ein Prozessbezug nach Auffassung des Senats in der Regel hingegen kaum feststellen (vgl. zur Bedeutung der Klageandrohung in derartigen Fällen BGH, a.a.O.; tendenziell anders in derartigen Fällen - Prozessbezug auch ohne Klageandrohung - OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1981, 114; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLG Köln, VersR 2004, 803; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).

    c) In der Rechtsprechung wird teilweise argumentiert, die Grundsätze über die Kostenerstattung von Privatgutachten seien großzügiger zu handhaben, wenn eine Haftpflichtversicherung bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden einen Betrugsverdacht hege (so wohl OLG Frankfurt, VersR 1996, 122 und OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2004 - 8 W 184/2004 -, AS. 184 ff).

  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
    Vor Klageandrohung lässt sich ein Prozessbezug nach Auffassung des Senats in der Regel hingegen kaum feststellen (vgl. zur Bedeutung der Klageandrohung in derartigen Fällen BGH, a.a.O.; tendenziell anders in derartigen Fällen - Prozessbezug auch ohne Klageandrohung - OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1981, 114; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLG Köln, VersR 2004, 803; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vom Beklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
    Vor Klageandrohung lässt sich ein Prozessbezug nach Auffassung des Senats in der Regel hingegen kaum feststellen (vgl. zur Bedeutung der Klageandrohung in derartigen Fällen BGH, a.a.O.; tendenziell anders in derartigen Fällen - Prozessbezug auch ohne Klageandrohung - OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1981, 114; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLG Köln, VersR 2004, 803; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Bamberg, 22.05.1980 - 3 W 32/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
    Vielfach wird durch ein solches außergerichtliches Gutachten eine vergleichsweise Erledigung des Streits (ohne Prozess) möglich (vgl. OLG Bamberg, VersR 1981, 74, 75).
  • OLG Köln, 10.11.1993 - 17 W 195/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
    Dementsprechend dient die Einholung eines Gutachtens zur Klärung des Unfallablaufs und zur Höhe der von der Gegenseite geltend gemachten Schäden für die Versicherung in erster Linie dazu, ihre Einstandspflicht zu klären, um sich zu entscheiden, ob ein Prozess erforderlich ist (vgl. OLG Köln, r+s 1994, 118).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Nach der Rechtsprechung des Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08 - z.V.b. und vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481 f.; KG Berlin JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Celle, 06.12.2006 - 23 W 41/06

    Festsetzung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Daran vermag auch nichts zu ändern, dass später der im Beweisverfahren gerichtlich beigezogene Sachverständige aus dem Privatgutachten des A. zitiert hat (vgl. in diesem Zusammenhang für den Fall eines vom Haftpflichtversicherer vorprozessual eingeholten Privatgutachtens OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
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