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   OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01   

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https://dejure.org/2005,42530
OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01 (https://dejure.org/2005,42530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2005 - 9 Sch 1/01 (https://dejure.org/2005,42530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 2005 - 9 Sch 1/01 (https://dejure.org/2005,42530)
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Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Art. 103 Abs. 1 GG
    Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen FormwirksamkeitSchiedsrichterliches Verfahren: - VerfahrensvorschriftenSchiedsspruch: - Zuständigkeit Unzuständigkeit des SGAufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren:- Schiedsspruch, ausländisch; - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 332/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Befangenheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH kann eine Partei im Vollstreckbarerklärungsverfahren Aufhebungsgründe jedenfalls dann geltend machen, "wenn ... die benachteiligte Partei nach dem maßgebenden ausländischen Recht ihretwegen die Aufhebung des Schiedsspruchs noch verlangen könnte" (so BGH NJW-RR 2001, 1059, 1060 l.Sp. sub b) aa); gleich BGH NJW 1984, 2763; NJW 1969, 2093 r.Sp. sub II 2b)).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01
    Es bedarf keiner weiteren Darlegung, dass die Benachrichtigung vom Erlass rechtsmittelfähiger Entscheidungen oder auch nur von Verfahrensmaßnahmen, die eine Stellungnahme der Prozessparteien vor dem weiteren Verfahrensfortgang ermöglichen sollen, der Garantie rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) unterfällt (BVerfGE 64, 203, 206 ff.).
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH kann eine Partei im Vollstreckbarerklärungsverfahren Aufhebungsgründe jedenfalls dann geltend machen, "wenn ... die benachteiligte Partei nach dem maßgebenden ausländischen Recht ihretwegen die Aufhebung des Schiedsspruchs noch verlangen könnte" (so BGH NJW-RR 2001, 1059, 1060 l.Sp. sub b) aa); gleich BGH NJW 1984, 2763; NJW 1969, 2093 r.Sp. sub II 2b)).
  • BGH, 26.06.1969 - VII ZR 32/67

    Vollstreckbarerklärung eines jugoslawisehen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH kann eine Partei im Vollstreckbarerklärungsverfahren Aufhebungsgründe jedenfalls dann geltend machen, "wenn ... die benachteiligte Partei nach dem maßgebenden ausländischen Recht ihretwegen die Aufhebung des Schiedsspruchs noch verlangen könnte" (so BGH NJW-RR 2001, 1059, 1060 l.Sp. sub b) aa); gleich BGH NJW 1984, 2763; NJW 1969, 2093 r.Sp. sub II 2b)).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 4Z Sch 50/99

    Zur Frage des Rügeverlustes im Anerkennungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 9 Sch 1/01
    Nach neuerer Auffassung ist die Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Schiedsspruch in dessen Ursprungsstaat ohne Bedeutung (BayObLG NJW-RR 2001, 431, 432; Schlosser in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., Anh. § 1061 Randnr. 75; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 5. Aufl. 2005 Randnr. 3908), da Art. V Abs. 1 d UNÜ dieses nicht vorsieht.
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