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   OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16 - AK 199/16   

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https://dejure.org/2016,38083
OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16 - AK 199/16 (https://dejure.org/2016,38083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16 - AK 199/16 (https://dejure.org/2016,38083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 3 (5) Ss 473/16 - AK 199/16 (https://dejure.org/2016,38083)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 3 Ws 591/16

    Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16
    Auf die zugleich erhobene Beschwerde wurde die durch Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 10.6.2016 angeordnete vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch Beschluss des Senats vom 19.8.2016 (3 Ws 591/16) aufgehoben.
  • OLG Oldenburg, 17.01.2005 - Ss 428/04

    Feststellung der Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16
    Allerdings kann die Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung oder die Wahrnehmung verkehrspsychologischer Beratungen und Aufbauseminare Anlass zu weiterer Sachaufklärung, z. B. in Form der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geben (OLG Oldenburg, ZfSch 2005, 260; OLG Köln, DAR 2013, 393; OLG Hamm, Blutalkohol 53, 189).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16
    Allerdings kann die Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung oder die Wahrnehmung verkehrspsychologischer Beratungen und Aufbauseminare Anlass zu weiterer Sachaufklärung, z. B. in Form der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geben (OLG Oldenburg, ZfSch 2005, 260; OLG Köln, DAR 2013, 393; OLG Hamm, Blutalkohol 53, 189).
  • BayObLG, 03.05.2021 - 204 StRR 167/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bedeutung von Nachschulungskursen

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass die Nachschulungsteilnahme weder stets noch auch nur regelmäßig ohne weiteres eine Durchbrechung des Grundsatzes nach § 69 Abs. 2 StGB bewirkt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.9.2020 - Ss 40/20, juris Rn. 16, 17; OLG Köln, Urteil vom 5.5.2020 - III-1 RVs 40/20, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.8.2004 - 1 Ss 79/04, juris Rn. 19; Beschluss vom 20.2.2003 - 1 Ss 121/02, juris Rn. 12; OLG Naumburg, Beschluss vom 6.9.2000 - 2 Ss 272/00, DAR 2001, 379; BeckOK StGB/Heuchemer, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 69 Rn. 46; Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a.a.O., StGB § 69 Rn. 23; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg/Huber, 4. Auflage 2020, StGB § 69 Rn. 79, 81).

    Dennoch darf die - erfolgreiche - Teilnahme an einem Nachschulungskurs entgegen der Annahme der Strafkammer nicht erst bei der Prüfung einer etwaigen Abkürzung der Dauer der Sperrfrist berücksichtigt werden (§ 69a Abs. 7 StGB), sondern diese Frage ist - wenn auch nur ausnahmsweise - bereits für die Prüfung einer fortdauernden Ungeeignetheit relevant (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.8.2004 - 1 Ss 79/04, juris Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 5.5.2020 - III-1 RVs 40/20, juris Rn. 26; so auch die im Urteil zitierte Kommentarstelle bei Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a.a.O., StGB § 69 Rn. 23 a.E.).

    Die Strafkammer hätte im Rahmen der Beweiswürdigung auch darlegen müssen, warum trotzdem und trotz der ca. 18 Stunden Beratung und der ca. 100-stündigen Therapie keine (ausreichenden) Hinweise auf einen Wegfall der durch § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB indizierten Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorlagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 12).

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass es sich als notwendig erweisen kann, den Therapieerfolg durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu überprüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2015 - III-5 RVs 125/15, juris Rn. 9, 10).

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