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   OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06   

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https://dejure.org/2006,10624
OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06 (https://dejure.org/2006,10624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2006 - 19 U 53/06 (https://dejure.org/2006,10624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 19 U 53/06 (https://dejure.org/2006,10624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Verlängerung einer Klagefrist im Falle eines Ersuchens einer längeren Bearbeitungsfrist trotz nachträglicher endgültiger Ablehnung im Rahmen eines Versicherungsanspruches; Gleichstellung einer Leistungseinstellung mit einer Ablehnung eines erhobenen Anspruchs ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 15 a; ; BBUZ § 7; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7; ZPO § 533
    Keine Berücksichtigung gesundheitlicher Veränderungen bei einer Klage gegen die Nachprüfungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 7; ZPO § 533
    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Die Nachprüfungsentscheidung hat (nach allg. Meinung: vgl. Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess § 8 Rn. 195 f.; BGHZ 137, 178) anderen formalen Anforderungen zu entsprechen, um die Wirkungen des erklärten Anerkenntnisses, also eine Leistungspflicht zu beseitigen, als eine auf Antrag stattfindende Leistungsprüfung.
  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Vorliegend hat die Beklagte zwar nicht einen erhobenen Anspruch abgelehnt, sondern zunächst anerkannte Leistungen auf Nachprüfung eingestellt, jedoch ist § 12 Abs. 3 VVG so auszulegen, dass die Leistungseinstellung der Ablehnung des erhobenen Anspruchs gleichsteht (BGH VersR 2006, 102).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Ebenso wird eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Hemmung der Verjährung einhellig abgelehnt (BGHZ 98, 295; VersR 2001, 1497 jew. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeitsrente; Eintritt der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.
  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89

    Anforderungen an Fristsetzung; Rechtsfolgen der Fristversäumnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Zu keinem abweichenden Ergebnis führt, dass sich die Beklagte auf die einschlägige Bestimmung des Versicherungsvertrages zur Ausschlussfrist (§ 3 Nr. 6, 7) gem. § 15 a VVG nicht berufen kann, da diese zum Nachteil des Klägers von § 12 Abs. 3 VVG abweicht (BGH NJW-RR 1991, 350; OLG Hamm VersR 2002, 1139); die Bestimmung formuliert nämlich, der Versicherungsnehmer habe Klage zu erheben, während § 12 Abs. 3 VVG die gerichtliche Geltendmachung ausreichen lässt.
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Ebenso wird eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Hemmung der Verjährung einhellig abgelehnt (BGHZ 98, 295; VersR 2001, 1497 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Zu keinem abweichenden Ergebnis führt, dass sich die Beklagte auf die einschlägige Bestimmung des Versicherungsvertrages zur Ausschlussfrist (§ 3 Nr. 6, 7) gem. § 15 a VVG nicht berufen kann, da diese zum Nachteil des Klägers von § 12 Abs. 3 VVG abweicht (BGH NJW-RR 1991, 350; OLG Hamm VersR 2002, 1139); die Bestimmung formuliert nämlich, der Versicherungsnehmer habe Klage zu erheben, während § 12 Abs. 3 VVG die gerichtliche Geltendmachung ausreichen lässt.
  • OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 132/91

    Wirksamkeit und Rechtsfolge der Klagefrist - Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1992 - 13 U 275/90

    Leistungsklage nach Fristversäumnis (§ 12 VVG) wegen erneuten Versicherungsfalls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 113/99

    Rechtsfolgen des Verstreichens der Klagefrist; Umfang der Sperrwirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
    Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Damit fehlt es zugleich an einer kongruenten Tatsachengrundlage gemäß § 533 Nr. 2 i. V. m. § 529 ZPO (hierzu Ball in: Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 533 Rdn. 21; siehe auch vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2007, 934).
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