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   OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00   

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https://dejure.org/2000,6425
OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00 (https://dejure.org/2000,6425)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2000 - 6 U 95/00 (https://dejure.org/2000,6425)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2000 - 6 U 95/00 (https://dejure.org/2000,6425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht ; Ungestörte wirtschaftliche Betätigung ; Inkriminierte Aussage; Werturteil; Tatsachenäußerung ; Aushang für die Beschäftigten ; Meinungsfreiheit; Personengesellschaft ; Kollusives Zusammenwirken

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 824 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf von Behauptungen - Aussagen in Aushang für Mitarbeiter - Meinungsäußerung - unmittelbares Betroffensein bei Einschaltung eines Subunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 766
  • afp 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen werden, so könnte der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfGE 61, 1, 8 f. = NJW 1983, 1415 - NPD von Europa; BVerfGE... = NJW 1992; 1439, 1440 - Bayer-Aktionäre).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    Diese Vorschrift verbietet die Ausübung staatlichen Zwanges gegen den Kritiker, damit er seine Meinung aufgebe (BGH NJW 1962, 1438 - Eheversprechen; BGH NJW 1982, 2246 Klinikdirektoren).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    aa) Allerdings trifft es im Ausgangspunkt zu, dass die in Rede stehen den Anspruchsgrundlagen (Schutz der Personengesellschaft vor ehrenrührigen und kreditschädigenden Äußerungen, §§ 823 Abs. 1, 824 Abs. 1 BGB) Ansprüche nur für diejenigen gewähren, deren Person oder Unternehmen durch die beanstandete Äußerung unmittelbar betroffen sind (BGHZ 78, 24, 26).
  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61

    Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    Diese Vorschrift verbietet die Ausübung staatlichen Zwanges gegen den Kritiker, damit er seine Meinung aufgebe (BGH NJW 1962, 1438 - Eheversprechen; BGH NJW 1982, 2246 Klinikdirektoren).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    Die a gegriffenen Behauptungen müssen sich erkennbar mit der Person des Betroffenen befassen oder doch in engen Beziehungen zu sei en Verhältnissen, seinem Unternehmen oder seiner gewerblichen Leistung stehen (BGH NJW 1963, 1871, 1872; NJW 1965, 36, 37; NJW-RR 1989, 924; vgl. ferner Steffen, a.a.O. § 6 Rdnr. 113).
  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62

    Elektronische Orgeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    Die a gegriffenen Behauptungen müssen sich erkennbar mit der Person des Betroffenen befassen oder doch in engen Beziehungen zu sei en Verhältnissen, seinem Unternehmen oder seiner gewerblichen Leistung stehen (BGH NJW 1963, 1871, 1872; NJW 1965, 36, 37; NJW-RR 1989, 924; vgl. ferner Steffen, a.a.O. § 6 Rdnr. 113).
  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63

    Marktbericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
    Die a gegriffenen Behauptungen müssen sich erkennbar mit der Person des Betroffenen befassen oder doch in engen Beziehungen zu sei en Verhältnissen, seinem Unternehmen oder seiner gewerblichen Leistung stehen (BGH NJW 1963, 1871, 1872; NJW 1965, 36, 37; NJW-RR 1989, 924; vgl. ferner Steffen, a.a.O. § 6 Rdnr. 113).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12

    Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer

    Erforderlich ist, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat (LGU Seite 8 unter II. 1. b. aa. der Entscheidungsgründe), dass die Personenvereinigung von der Äußerung unmittelbar betroffen ist und nicht nur eine mittelbare Beeinträchtigung, eine Reflexwirkung vorliegt (BGH NJW 1980, 2807, 2808 - Medizin-Syndikat I ; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 766, 768).
  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung

    Sofern eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch  Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung von Art. 5 GG geschützt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.11.2000, NJW-RR 2001, 766 ff.).
  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 3 U 70/13

    Unterlassung einer Buchveröffentlichung in Bezug auf einzelne Textpassagen

    Erforderlich ist, dass die Personenvereinigung von der Äußerung unmittelbar betroffen ist und nicht nur eine mittelbare Beeinträchtigung, eine Reflexwirkung vorliegt (BGH NJW 1980, 2807/2808; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 766/768; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).
  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
    Erforderlich ist, dass die Personenvereinigung von der Äußerung unmittelbar betroffen ist und nicht nur eine mittelbare Beeinträchtigung, eine Reflexwirkung vorliegt (BGH, NJW 1980, 2807 [2808] - Medizin-Syndikat I; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 766 [768]).
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