Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 2, 6, 7
Ausschluß von Trennungsunterhalt bei Betreiben von Telefonsex durch Ehefrau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unterhaltsausschluss wegen Telefonsex - Ehefrau täuscht Büroarbeiten vor
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2796
- FamRZ 1995, 1488
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Der Tatbestand des Betrugs ist vollendet, und zwar nicht nur hinsichtlich des nicht mit der Berufung angefochtenen - insoweit rechtskräftigen - Urteilsausspruchs I. Instanz für die Zeit von März bis September 1992, sondern auch hinsichtlich des nur vorläufig vollstreckbaren Teils des Urteilsausspruchs, denn insoweit ist bereits eine schadensgleiche Vermögensgefährdung eingetreten (BGH, NStZ 1992, 233, 234 m.w.N.;… Schönke/Schröder/Cramer, StGB , 24. Aufl., § 263 Rn. 144 unter Hinweis auf RG, DR 1939, 921;… Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl. § 263 Rn. 31;… Lackner, StGB , 20. Aufl., § 263 Rn. 42). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Zwar kommt den Belangen eines minderjährigen Kindes gegenüber den Belangen des unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich der Vorrang zu, weil verhindert werden soll, daß der betreuende Ehegatte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, durch die dem Kind die erforderliche persönliche Betreuung durch den Elternteil verloren geht (BVerfG, FamRZ 1981, 745, 750; FamRZ 1989, 941, 943; BGH, FamRZ 1984, 986, 988). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Zwar kommt den Belangen eines minderjährigen Kindes gegenüber den Belangen des unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich der Vorrang zu, weil verhindert werden soll, daß der betreuende Ehegatte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, durch die dem Kind die erforderliche persönliche Betreuung durch den Elternteil verloren geht (BVerfG, FamRZ 1981, 745, 750; FamRZ 1989, 941, 943; BGH, FamRZ 1984, 986, 988).
- BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Die Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes ist bei einem Unterhaltsanspruch für die Zeit des Getrenntlebens zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1982, 463 ). - BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83
Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Zwar kommt den Belangen eines minderjährigen Kindes gegenüber den Belangen des unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich der Vorrang zu, weil verhindert werden soll, daß der betreuende Ehegatte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, durch die dem Kind die erforderliche persönliche Betreuung durch den Elternteil verloren geht (BVerfG, FamRZ 1981, 745, 750; FamRZ 1989, 941, 943; BGH, FamRZ 1984, 986, 988). - BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84
Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Eine Begrenzung oder ein Ausschluß ist allenfalls für die Fälle einer sehr langen Trennung und eines kurzen Zusammenlebens zu prüfen (BGH, FamRZ 1986, 244, 246). - BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93
Das kurze Zusammenleben kann grundsätzlich auch nicht über den Umweg des § 1579 Nr. 7 BGB zu einer Versagung, Herabsetzung oder zeitlichen Begrenzung des Unterhalts führen (BGH, FamRZ 1982, 573, 575).
- OLG Hamm, 03.12.2003 - 11 UF 68/03
Unterhaltsrecht: Zur Frage der mutwilligen Verletzung schwerwiegender …
Bewusstes Verschweigen oder gar bewusstes Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts kann nach anerkannter Auffassung gem. § 1579 Nr. 2 (und Nr. 6) BGB die Sanktion der Aberkennung jeglichen Unterhaltsanspruchs auslösen (vgl. nur OLG Köln OLGR 2003, 13 f, 14; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1488; OLG Koblenz OLGR 1997, 245;… OLG Hamm -12 Fs.- OLGR 1994, 116 = FamRZ 1994, 1115 ff, 1117 sowie Wendl/Staudigl-Gerhardt, aaO § 4 Rz. 658;… Palandt-Brudermüller, BGB, 61. Aufl. § 1579 Rz. 12). - OLG Oldenburg, 17.11.2009 - 3 WF 209/09
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Veröffentlichung von …
- OLG Köln, 04.05.2001 - 25 UF 63/00
Zur Verwirkung von nachehelichem Unterhalt wegen versuchten Prozeßbetrug
Bewusstes Verschweigen oder gar bewusstes Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts kann durchaus gemäß § 1579 Nr. 2 (und Nr. 6) BGB die Sanktion der Aberkennung jeglichen Unterhaltsanspruchs auslösen (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1488; OLG Koblenz OLG-Report 1997, 245). - LG Verden, 30.01.2013 - 7 O 276/12
Schadensersatz wegen Nichtübernahme der Belehrung über die Spekulationssteuer aus …
Allerdings braucht der Notar die besonderen Umstände, die Anlass für die Hinweis- und Warnpflicht sein könnte, nicht zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1995, 2796, BGH NJW 1980, 2472).