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   OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 19 U 120/04   

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https://dejure.org/2005,29142
OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 19 U 120/04 (https://dejure.org/2005,29142)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2005 - 19 U 120/04 (https://dejure.org/2005,29142)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2005 - 19 U 120/04 (https://dejure.org/2005,29142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung und Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Kreuzungskollision mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtberechtigten; Berechnung des Unterhaltsschadens eines minderjährigen Kindes des getöteten Wartepflichtigen unter Bestimmung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines minderjährigen Kindes eines getöteten Unfallmitverursachers unter Bestimmung berücksichtigungsfähiger Fixkosten und anrechenbarer ausländischer Rentenzahlungen; Haftungsverteilung bei einer unfallursächlich gewordenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 3 § 8
    Haftungsverteilung bei einer Kreuzungskollision; Berechnung des Unterhaltsschadens eines minderjährigen Kindes bei Tötung des Unterhaltspflichtigen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 19 U 120/04
    Hinzuzufügen ist der auf den Kl. Ziff. 1 entfallende Fixkostenanteil, der neben dem Kl. Ziff. 2 mit 1/3 zu veranschlagen ist (vgl. BGH NJW 1988, 2365 S. 2368; Küppersbusch, a.a.O. Rdn. 340; Schmitz-Herscheidt, a.a.O. S. 35).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 19 U 120/04
    Die Angriffe der Beklagten gegen die vom Landgericht ausgesprochenen Feststellungen greifen, soweit ihnen nicht bereits eine Teilrechtskraft entgegensteht, zum einen deshalb nicht, weil für den Schadensersatz wegen des entzogenen Unterhaltsrechts grundsätzlich die mutmaßliche Dauer des Lebens des Unterhaltsverpflichteten maßgeblich ist (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden 8. Aufl., Rdn. 319, 864), wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist, und zum anderen entgegen der Ansicht der Beklagten das erforderliche Feststellungsinteresse zu bejahen ist, zumal der zukünftige Unterhaltsbedarf der Kläger nicht absehbar ist (vgl. etwa BGH NJW 2001, 1431).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99

    Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 19 U 120/04
    Nicht als fixe Kosten zu qualifizieren sind die geltend gemachten Mitgliedsbeiträge (OLG Brandenburg NZV 2001, 213 S. 215; Küppersbusch, a.a.O. Rdn. 338a), die Prämien für eine Unfallversicherung sowie die variablen Betriebskosten eines Fahrzeugs (Küppersbusch, a.a.O. Rdn. 338; Schmitz-Herscheidt, a.a.O. S. 35), da ganz oder überwiegend personengebunden und nicht zu den allgemeinen Kosten zu rechnen.
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