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   OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11   

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https://dejure.org/2011,12549
OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 (https://dejure.org/2011,12549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 (https://dejure.org/2011,12549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. August 2011 - 1 Ws 385/11 (https://dejure.org/2011,12549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 StGB, § 67c Abs 1 StGB, § 67d Abs 2 StGB, Art 316e Abs 3 S 1 StGBEG, § 454 Abs 1 S 2 StPO
    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer rechtskräftigen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Anordnung über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Erklärung einer Erledigung der Sicherungsverwahrung durch das Gericht bei Beruhen der Anordnung für Taten ausschließlich nach § 66 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGStGB Art. 316e Abs. 3 S. 1; StGB § 66
    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist bereits der Strafvollzug auf die besonderen Bedürfnisse der Sicherungsverwahrten zuzuschneiden und auf eine Aussetzung des Maßregelvollzugs zur Bewährung hinzuarbeiten (vgl. BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -, Rdn. 122 - 127, juris).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Sinn und Zweck der mündlichen Anhörung besteht zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen soll sich das Gericht hierdurch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von dem Verurteilten verschaffen (BGH, Beschluss vom 13.09.1978 - 7 BJs 282/74 - StB 187/78 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2011 - 2 Ws 286/11

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung der Maßregel nach Übergangsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Hinsichtlich der zweiten Alternative enthält Art. 316e EGStGB keine Konkretisierung des Zeitpunkts, zu dem die Überprüfung stattfinden soll, insbesondere erfolgt keine Einschränkung dahin, dass die Überprüfung erst zum voraussichtlichen Ende des der Sicherungsverwahrung vorausgehenden Strafvollzugs hin erfolgen soll (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2011 - 2 Ws 286/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 1 Ws 424/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    25 Daher kann auf die mündliche Anhörung des Betroffenen ausnahmsweise nur dann verzichtet werden, wenn davon eine Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie werden würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - StB 15/95 - juris Rn. 3; BT-Drs. 7/550, S. 309; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - juris Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 2 Ws 83/11 - juris Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11

    Erledigung der Sicherungsverwahrung nach Art. 316 II 1 EGStGB - sog. Mischfälle

    Dies ist aber dann - auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, Az. 2 BvR 2333/08 u. a. - in einem vom formalen Verfahren des Artikel 316e Absatz 3 Satz 1 EGStGB gesondert durchzuführenden Verfahren zu entscheiden, in dem dann jeder Einzelfall im Rahmen der speziellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu betrachten ist (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011, Az. 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12

    Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB

    Insoweit ist mit der Prüfung und der gerichtlichen Entscheidung auch nicht bis zum Ende des Straf vollzugs abzuwarten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.06.2011 - 2 Ws 286/11 und OLG Koblenz, Beschl. v. 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 - jew. juris).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris).
  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

    Die Prüfung dieser Anforderungen hat vielmehr bei der Anwendung von § 66 n.F. StGB nunmehr im Bereich der Verhältnismäßigkeitsprüfung dort zu erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 [bei juris]).
  • OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11

    Strafvollstreckung: Erledigterklärung der angeordneten Maßregel der Unterbringung

    Der der Prüfung nach Art. 316 e Abs. 3 Satz 1 EGStGB - allerdings mit der vorgenannten Maßgabe - derzeit daher weiter zugrunde zu legende § 66 Abs. 1 StGB in der seit 01.01.2011 und bis zu einer Neuregelung bzw. bis zum 31.05.2013 geltenden Fassung (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011, Gz.: 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651) sieht aber keine Sicherungsverwahrung mehr vor, wenn es sich bei den abzuurteilenden Anlasstaten um Diebstahl handelt, denn der 19. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs [Diebstahl und Unterschlagung] ist in § 66 Abs. 1 Nr. 1 lit. b nicht aufgeführt.
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