Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MBO § 34 Abs. 5; UWG § 3 § 4 Nr. 11
Wettbewerbswidrigkeit eines zum Bezug von Arzneimitteln an eine bestimmte Versandapotheke verweisenden Programmmoduls in einer Standardsoftware für Arztpraxen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Praxissoftware
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.01.2007 - 1 HKO 165/06
- OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Koblenz, 16.01.2007 - 1 HKO 165/06
Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07
1 HK O 165/06 LG Koblenz.1 HK O 165/06 LG Koblenz.
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
Verkürzter Versorgungsweg
Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07
Sachliche Gründe sein können auch die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten (BGH, NJW 2000, 2745, 2547). - OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07
Anders als in dem Fall, der dem den Parteien bekannten Urteil des Senats vom 14.02.2006 (4 U 1680/05) zugrunde lag, ist in dem Programm der Verfügungsbeklagten keine bestimmte Versandapotheke vorgegeben.
- OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter …
Auch wenn Gründe darstellbar seien, die die Inanspruchnahme einer Versandapotheke begründeten, sei kaum vorstellbar, dass es medizinisch zwingend erscheine, eine ganz bestimmte Versandapotheke zu kontaktieren (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04. Mai 2007 - 4 U 155/07 - bei juris und zum selben Az. vom 11. Juli 2007, bei Juris Rz. 9).Es ist damit dem OLG Koblenz (WRP 2008, 145) gefolgt, welches eine Wettbewerbswidrigkeit ungeachtet eines finanziellen Vorteils des Arztes aus der Nutzung des Moduls bejaht hat, weil dieses den Ärzten, die es benutzten, Informationen anbiete, die sie von der Empfehlung einer Versandapotheke überzeugen sollten.